Fälschung
Anfechtung eines langjährigen Arbeitsvertrages wegen einem gefälschten Zeugnis.
Ein Universalschweißer bewarb sich nach seiner Ausbildung bei einer Firma und legte dabei ein gefälschtes Abschlusszeugnis vor. Er hatte die schriftliche Prüfung mit „ausreichend“ und die praktischen Prüfung mit „befriedigend“ bestanden. Er änderte die Note für den schriftlichen Teil in ein „befriedigend“ und die Note für den praktischen Teil in ein „gut“. Daraufhin wurde er eingestellt. Nach 8 ½ Jahren stellte sich die Fälschung heraus und der Betrieb beendete das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Hiermit war der Mitarbeiter nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass er gleichwohl eine hervorragenden Arbeitsleistung erbracht und eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft für die Firma gezeigt habe. Darüber hinaus sei es treuwidrig, nach einer so langen Beschäftigungszeit den Arbeitsvertrag wegen Angaben in einem bei der Einstellung vorgelegten Zeugnis anzufechten.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an und wies die Berufung des Klägers zurück sowie die Klage auf Weiterbeschäftigung ab. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages sei wirksam erfolgt, weil der Kläger die Firma durch die Vorlage der gefälschten Zeugnisse im Hinblick auf seine beruflichen Kenntnisse getäuscht habe. Aufgrund dessen habe er seine Einstellungschancen verbessert. Die Vorlage dieses gefälschten Zeugnisses habe zu dem Abschluss des Arbeitsvertrages geführt. Die Anfechtung verstoße nicht gegen Treu und Glauben. Trotz seiner guten Arbeitsleistung habe er den Arbeitgeber bei der Einstellung in seiner Willensfreiheit auf schwere Weise beeinträchtigt. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran, dass ihm bei der Einstellung ein unverfälschtes Zeugnis vorgelegt werde. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.
LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2006, Az. 5 Sa 25/06
Stand: 30.01.2007
