AdvoGarant

Arbeitsrecht - Unzuverlässig

Publiziert von:
Rechtzsentrum
am 02.12.2005


Unzuverlässig

Unzuverlässiger Arbeitnehmer darf gekündigt werden

Ein Arbeitnehmer wurde seit langem als Reiniger beschäftigt. Sein Arbeitgeber erteilte ihm während des Anstellungsverhältnisses eine Vielzahl schriftlicher Abmahnungen, u. a. wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit und wegen Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit. Nachdem er seinen Arbeitsplatz 10 Minuten zu früh verließ, kündigte ihm der Arbeitgeber im Wege der ordentlichen Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die Kündigung nicht gegen § 1 des Kündigungsschutzgesetz verstoße. Die Kündigung sei trotz der langen Betriebszugehörigkeit nicht als sozialwidrig anzusehen. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße sei nicht zu erwarten, dass der Kläger zukünftig seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen werde.

LAG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2005, Az. 10 Sa 925/04

Stand: 02.12.2005