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Arbeitsrecht - Tätigkeitswegfall

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Tätigkeitswegfall

Bei Wegfall des Arbeitsplatzes müssen noch geschuldete Arbeitsstunden vom alten Arbeitgeber getragen werden

Das Hessische Landesarbeitsgericht gab einem Arbeitnehmer recht. Zwar bestehe kein Lohnanspruch an sich, jedoch habe er Anspruch auf einen Schadenersatz für den entgangenen Lohn. Nach Wegfall der Stelle als Reprofotograf bei den US-Streitkräften sei es unmöglich, die geschuldeten Arbeitsleistungen zu erbringen. Jedoch habe dies ausschließlich der Arbeitgeber zu verantworten. Insbesondere die finanziellen Folgen der unternehmerischen Entscheidung zum Wegfall eines Tätigkeitsbereiches habe der Arbeitgeber zu tragen.

Hessisches LAG vom 28.11.2003, Az. 17 Sa 1066/03

Stand: 13.10.2005