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Arbeitsrecht - Kein Schutz

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.03.2006


Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Ein Mitarbeiter arbeitete in einem Betrieb als Tischler. In dem Betrieb waren vier Mitarbeiter tätig. Nach fast drei Monaten wurde er gekündigt. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass er gegenüber Kunden geäußert habe, dass der Laden dicht gemacht werde. Außerdem soll der Arbeitnehmer ihn als Arsch bezeichnet haben. Letzteres bestreitet der Arbeitnehmer. Er behauptet ferner, dass er von der Schließung nur intern gesprochen habe. Der Arbeitgeber wolle ihn nur los werden, weil er an Leukämie leide.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein lehnte den PKH-Antrag mangels Erfolgsaussichten ab, weil die Kündigung rechtmäßig ergangen sei. Der Betrieb unterfalle nicht dem KSchG. Zwar müssten bei einem langjährigen Mitarbeiter die Kündigungsgründe einleuchtend sein. Der Arbeitgeber müsse diese jedoch nicht beweisen. Darüber hinaus handele es sich um kein langjähriges Mitglied des Betriebes.

LAG Schleswig-Holstein vom 28.12.2005, Az. 2 Ta 241/05

Stand: 14.03.2006