Ergonomie
Tag ein, Tag aus sitzen viele Arbeitnehmer am Computer.
Ist das Büro jedoch nicht richtig ausgestattet, können Rückenschmerzen und Bandscheibenvorfälle eine Folge sein. Aber auch Sehnenscheidenentzündung oder Golferellenbogen sind vorprogrammiert.
Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner.
Eigentlich könnte alles so einfach sein, denn es gibt europäische Richtlinien, die genau festlegen, welche Ausstattung ein Arbeitsplatz haben muss - zum Beispiel die Bildschirmrichtlinie. Trotzdem hört man immer wieder von schlechten Monitoren, die die Augen verderben, von kaputten Schreibtischstühlen, die Rückenschmerzen verursachen oder von Schreibtischen, die durch ihre Höhe ergonomisches Arbeiten unmöglich machen.
Die Folgen für den Arbeitnehmer können richtig schlimm sein. Experten wissen, dass falsches Sitzen Bandscheibenvorfälle auslösen kann. Eine weitere Folge sind Muskelverspannungen, die Kopfschmerzen auslösen. Der falsche Gebrauch der Computermaus führt oft zum so genannten Golfer- oder Tennisellenbogen. Häufig fällt der Arbeitnehmer nach einer solchen Erkrankung für mehrere Wochen aus - das kann eigentlich auch nicht im Sinne des Arbeitgebers sein.
„Trotzdem kann der Arbeitnehmer nicht viel machen, wenn er Schmerzen hat“, weiß Andreas Kerschgens, Arbeitsrechtsexperte aus dem rheinland-pfälzischen Adenau. „Die meisten Arbeitsplätze halten sich zwar zumindest teilweise an die Standards, aber den Beweis zu führen, dass eine Krankheit durch den Arbeitsplatz bedingt ist, das wird schwierig“. Der Jurist weiß, dass beispielsweise kaum Urteile aus diesem Bereich vorliegen, auf die sich ein Arbeitnehmer stützen könnte.
Kerschgens schlägt darum die folgende Vorgehensweise vor:
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Zum Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen.
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Mit dem Arbeitgeber auf freundschaftliche Weise reden.
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Hilft das nichts, den Betriebsrat einschalten.
Tipp: Direkt mit dem Anwalt ins Büro zu kommen, ist sicherlich der falsche Schritt, da man so das Arbeitsklima verpestet. Der Arbeitnehmer muss außerdem auch bedenken, dass der Arbeitgeber das Recht zur Kündigung hat, wenn er den Arbeitsplatz auch beim besten Willen nicht so umbauen kann, wie der Arbeitnehmer ihn bräuchte.
Wer richtig an seinem Arbeitsplatz sitzt, kann die Unterarme rechtwinklig auf den Tisch legen. Auch zwischen Unter- und Oberschenkel ist ein 90-Grad-Winkel.
Einen Schnelltest zum Thema Bildschirmarbeit bietet das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium im Internet an, unter „Auf die Schnelle - Der Ergo-Tacho“.
Stand: 01.08.2005
