Arbeitsrecht - Betriebliche Altersvorsorge
Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 01.03.2005
Betriebliche Altersvorsorge
Renten-Sparen mit dem Boss. Jedes Unternehmen muss seinen Angestellten seit Januar 2002 eine betriebliche Form der Rente ermöglichen.
Das bringt für den Arbeitnehmer oft große Vorteile – und auch für den Arbeitgeber.
Betriebsrente ist in: Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) schätzt, dass vor 2002 rund 38 Prozent der Arbeitnehmer eine Betriebsrente zugesichert haben. Anfang 2003 waren es bereits 43 Prozent. Gleichzeitig verbessert der Gesetzgeber weiter die Konditionen: So soll eine Mitnahme von Rentenansprüchen zu anderen Gesellschaften beim Wechsel des Arbeitgebers bald möglich sein. In einigen Branchen ist das schon lange möglich.
Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge
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Staatliche Zulagenförderung: Die staatliche Zulagenförderung – bekannt geworden unter dem Begriff „Riesterförderung“ – macht im Jahr 2005 maximal 76 Euro pro Person und zusätzlich 92 Euro pro Kind aus. Sie steigt bis 2008 alle zwei Jahre. 2006/2007 gibt es so bereits 114 Euro (pro Kind zusätzlich 138 Euro) und ab 2008 154 Euro (pro Kind zusätzlich 185 Euro) Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dazu zunächst mindestens zwei Prozent seines Bruttoverdienstes steuerfrei – bis 2008 stufenweise dann 4 Prozent – in die private Altersvorsorge investiert.
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Steuerfreie Entgeltumwandlung: Bis zu 2160 Euro sind steuerfrei und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Mit dieser „Entgeltumwandlung“ kann der Arbeitnehmer also Teile seines Lohns direkt in die Betriebsrente geben.
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Pauschal versteuerte Entgeltumwandlung: Insbesondere Besserverdienende profitieren von der pauschal versteuerten Elementumwandlung. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist es möglich, bis zu maximal 1752 Euro pauschal versteuert einzuzahlen. Hier fallen dann nur 20 Prozent Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an.
Fünf Wege zur Betriebsrente
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse – das sind die fünf so genannten „Durchführungswege“ der betrieblichen Rente. Jeder Betrieb muss mindestens eines dieser Instrumente seinen Mitarbeitern anbieten. Ihr Unterschied liegt in der Begünstigung durch den Fiskus. Nicht alle Durchführungswege unterstützen auch alle drei oben genannten Steuerinstrumente. Wichtig dabei: Der Arbeitgeber muss mindestens ein Instrument anbieten, welches das „Riestern“ ermöglicht. Mit welchem Geld- oder Versicherungsinstitut er eine Rahmenvereinbarung schließt, bleibt aber alleine ihm überlassen. Anders als bei der privaten Vorsorge kann also der Arbeitnehmer häufig nicht zwischen verschiedenen Produkten verschiedener Anbieter wählen – in einigen Branchen wurde aber eine große Auswahl aber tarifvertraglich geregelt. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto attraktiver wird die Betriebsrente auch von der Renditeseite her. Der Verwaltungsaufwand minimiert sich so nämlich und dadurch erhöhen sich die Erträge.
Auch für Arbeitgeber lukrativ
In gleicher Höhe wie der Arbeitnehmer profitiert auch der Arbeitgeber von der Steuererleichterung. Deshalb haben Arbeitnehmer – auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten – immer gute Argumente für die Betriebsrente. Ein ökonomisch denkender Chef wird sich dem nicht verschließen. Bleibt noch der Verwaltungsaufwand: Viele Institute bieten hier eine Rund-um-Betreuung an, sodass auch kleine Betriebe keine neue Bürokratie fürchten müssen.
Stand: 01.03.2005
