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Arbeitsrecht - Arbeitsplatzzuweisung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 12.01.2006


Arbeitsplatzzuweisung

Kündigung wegen eines verbalen Protestes bei einer Versetzung

Ein Soldat sollte wegen Streitigkeiten an seinem Arbeitsplatz an einen anderen Standort versetzt werden. Nachdem er hiergegen wiederholt durch lautstarke verbale Äußerungen protestiert hatte, kündigte ihm sein Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte ihn zu diesem Zeitpunkt weder zum Dienst am neuen Standort eingeteilt, noch zur Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort aufgefordert. Infolgedessen trat der Soldat bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst an. Nun verlangte er die Fortzahlung des Lohnes für den Zeitraum der Kündigungsfrist.

Das Landesarbeitsgericht Köln gab der Klage des Soldaten statt. Der Arbeitgeber habe sich in Annahmeverzug befunden, weil er dem Soldaten keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz mehr bereit gestellt habe. Infolgedessen konnte dieser seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen. In einem derartigen Fall müsse der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich erklären, dass er arbeiten wolle. Der Arbeitgeber hätte ihn dort konkret zum Dienst einteilen und ihn zum Antritt auffordern müssen.

LAG Köln vom 25.05.2005, Az. 7 (11) Sa 1347/04

Stand: 12.01.2006