Weiterbeschäftigung ist trotz Insolvenz möglich.
Dem Angestellten einer GmbH wurde während eines Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter gekündigt, weil eine Betriebsstillegung geplant war. Eine neue GmbH wurde gegründet und betrieb die Geschäfte der insolventen GmbH mit unerwartetem wirtschaftlichem Erfolg weiter. Der Angestellte klagte nunmehr auf Wiedereinstellung.
Das LAG Niedersachsen gab ihm Recht. Einem Arbeitnehmer stehe ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu, wenn sich innerhalb der Kündigungsfrist die Tatsachen verändern, die die Kündigung begründet haben. Dies gelte, trotz der Sonderregelungen der Insolvenzordnung, auch im Insolvenzfall. Die streitige Kündigung sei aber im Wesentlichen mit der Betriebsstillegung begründet worden. Da diese nicht eingetreten sei, habe der Angestellte einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
LAG Niedersachsen vom 2.04.2004, Az. 3 Sa 1870/03
Stand: 14.10.2005
