Arbeitsrecht - Was ist Mobbing
Publiziert von:
RA Alexander Höcht
am 15.03.2004
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Was ist Mobbing
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit entsteht automatisch größeres Konkurrenzdenken der einzelnen Arbeitnehmer.
Für einige bedeutet dies: Jeder ausgeschaltete Kollege sichert den eigenen Arbeitsplatz! Bei Firmen, die die individuelle Leistung des Einzelnen honorieren, tritt diese Verhaltensweise eher selten auf. Trotzdem ist nicht nur der Führungsstil für das Auftreten von Mobbing verantwortlich, sondern auch die Teamfähigkeit der Mitarbeiter.
Begriffe von Moral und Ethik in der Arbeitswelt rücken im Kampf um das eigene Überleben bei einigen Zeitgenossen mehr und mehr in den Hintergrund.
Da es in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - keine gesetzliche Einordnung des Mobbing, das heißt der Begriff ist in keinem Gesetz definiert, gibt, muss hier vorrangig auf die entsprechende Rechtsprechung, also Einzelfallurteile, zurückgegriffen werden.
Besonders das „Thüringer Sparkassen-Urteil“ aus dem Jahr 2001 (Thüringer Landesarbeitsgericht, Erfurt, 5 Sa 403/2000, 10.04.2001) machte hier Furore und schafft durch seine Definitionen in der Urteilsbegründung eine Grundlage für die juristische Einschätzung von Mobbing-Fällen.
Hier wird der Begriff des Mobbing wie folgt gefasst: „... fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. ...“
Stand: 15.03.2004
