Vertragsänderung
Das Weihnachtsgeld muss auch bei verweigerter Vertragsänderung gezahlt werden.
Ein Unternehmen, dass einen Lageristen beschäftigte, geriet in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Es bot allen Beschäftigten eine Vertragsänderung mit längeren Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich und dem Wegfall von Spätschichtzulagen an. Die Mehrzahl der Beschäftigten folgte dem Angebot, der Lagerist jedoch nicht. Die Beschäftigten, die der neuen Vereinbarung folgten, erhielten ein Weihnachtsgeld. Der Lagerist, der kein Weihnachtsgeld erhielt, klagte auf Zahlung desselben.
Das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg gab der Klage statt. Ein Arbeitgeber dürfe einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn dieser seine Rechte in zulässiger Art und Weise ausübe. Eine solche Benachteiligung liege hier aber vor, weil dem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld vorenthalten werde. Der vorliegende Sachverhalt rechtfertige keine Ungleichbehandlung der Beschäftigten. Der Lagerist habe das Recht gehabt, die Änderung des Arbeitsvertrages zu verweigern, die Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes stelle deshalb eine verbotene Maßregelung dar.
LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2004, Az. 2 Sa 73/04
Stand: 18.10.2005
