Sexuelle Belästigung
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Ein Mitarbeiter belästigte mehrfach eine Auszubildende im Betrieb. Dabei hat er sie beinahe täglich an den Hintern gefasst und gesagt, dass er sie gerne gegen seine Frau austauschen wolle. Nachdem die Auszubildende ihm das mehrfach untersagte, beschwerte sie sich. Nach ihrer Versetzung in eine andere Abteilung belästigte der Mitarbeiter sie dort. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin ohne vorhergehende Abmahnung.
Das Hessische Landesarbeitsgericht stellte fest, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Aufgrund seines erheblichen Fehlverhaltens infolge der massiven Belästigungen über den Zeitraum von mehreren Monaten sei das Vertrauen derart schwer gestört, dass der Arbeitgeber nicht zuvor eine Abmahnung aussprechen brauche.
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 27.01.2004, Az. 13 TaBV 113/03
Stand: 01.01.2080
