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Arbeitsrecht - Mutterschutzteilzeit

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Mutterschutzteilzeit

Eine Teilzeit-Beschäftigung während des Mutterschutzes muss bei dem Arbeitgeber geleistet werden.

Eine Angestellte eines Seniorenheimes war nach der Geburt ihres Kindes in den Mutterschaftsurlaub gegangen. In dieser Zeit verlangte sie vom Geschäftsführer des Heimes die Zustimmung zu einem Teilzeit - Beschäftigungsverhältnis, dass sie bei einem anderem Arbeitgeber antreten wollte. Der Geschäftsführer lehnte dieses Ansinnen ab, die Angestellte könne auch im Heim stundenweise arbeiten. Vor Gericht verlangte die Angestellte die Zustimmung für das Arbeitsverhältnis bei dem anderen Arbeitgeber.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage ab. Das Seniorenheim habe zu Recht darauf bestanden, dass eine mögliche Teilzeitbeschäftigung bei dem eigentlichen Arbeitgeber abgeleistet werde. Es sei nicht zumutbar, die Arbeitsstelle während des Mutterschutzes freizuhalten, wenn die Angestellte gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber arbeite.

LAG Rheinland-Pfalz vom 06.05.2004, Az. 4 Sa 58/04

Stand: 14.10.2005