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Arbeitsrecht - Lehrerteilzeit

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 18.10.2005


Lehrerteilzeit

Kein Anspruch auf Schaffung einer speziellen Teilzeitstelle.

Ein Lehrer wendete sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Ihm war eine Erwerbsunfähigkeitsrente zuerkannt worden, daraufhin wurde sein Arbeitsverhältnis beendet. Er war der Ansicht, dass er immer noch in der Lage sei, in geringfügig abgeänderter Form, Unterricht auf Teilzeitbasis zu halten. Er könne zum Beispiel Unterstufenunterricht geben und im Rahmen der Lehrerfortbildung beschäftigt werden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Klage auf Weiterbeschäftigung ab. Ein Arbeitsplatz, der den speziellen Anforderungen des Lehrers gerecht werde, sei schlicht nicht vorhanden. Eine Schaffung dieses Arbeitsplatzes könne vom Arbeitgeber nicht verlangt werden.

LAG Hamm vom 13.09.2004, Az. 8 Sa 391/04

Stand: 18.10.2005