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Arbeitsrecht - Kündigungsgrund

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Kündigungsgrund

Eine Abmahnung schließt die Kündigung wegen des selben Sachverhaltes nicht immer aus.

Ein LKW-Fahrer reichte bei seinem Arbeitgeber, einer Spedition, einen Urlaubsantrag ein. Die letzten zwei Wochen des Urlaubes wurden ihm unter Hinweis auf die angespannte Auftragslage verwehrt. In einem folgenden Streitgespräch kündigte der Fahrer an, sich krankschreiben zu lassen. Deswegen erhielt er eine Abmahnung, außerdem wurde ihm die Kündigung angedroht, falls er tatsächlich die letzten zwei Wochen nicht bei der Arbeit erscheine. Tatsächlich reichte der Fahrer eine Krankschreibung eines Arztes aus dem Urlaubsgebiet ein. Daraufhin kündigte die Spedition den Arbeitsvertrag ordentlich. Dagegen wandte sich der Fahrer mit einer Kündigungsschutzklage.

Diese wurde vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein letztlich abgewiesen. Allein die Ankündigung, sich krankschreiben zu lassen, könne sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch die Tatsache, dass der Arbeitgeber mit der Abmahnung das Verhalten des Arbeitnehmers bereits sanktioniert habe, stehe der Kündigung nicht entgegen. Zwar sei das kündigungsrelevante Verhalten mit einer Abmahnung grundsätzlich „verbraucht“, hier aber habe sich der Arbeitgeber die spätere Kündigung ausdrücklich vorbehalten.

LAG Schleswig-Holstein vom 19.10.2004, Az. 5 Sa 279/04

Stand: 19.10.2005