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Arbeitsrecht - Keine Tarifbindung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Mitgliedschaft in einer tarifgebundenen ARGE führt noch nicht zur Tarifbindung des einzelnen Unternehmens

Ein Zimmermann stand in Diensten eines Bauunternehmens, das Mitglied des Baudachverbandes Berlin-Brandenburg war. Das Unternehmen war außerdem Mitglied einer ARGE, die sich dem einschlägigen Tarifvertrag unterworfen hatte. Der Zimmermann verlangte die Zahlung des im Tarifvertrag vereinbarten 13ten Monatsgehaltes.

Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Es reiche gerade nicht aus, dass das Bauunternehmen Mitglied einer tarifvertraglich gebundenen ARGE sei. Durch die Mitgliedschaft erlange der Tarifvertrag noch keine Geltung für das Bauunternehmen. Vielmehr müsste das Unternehmen selbst den Regelungen des Tarifvertrages unterworfen sein. Dies sei aber vorliegend nicht der Fall.

LAG Berlin vom 05.11.2004, Az. 6 Sa 1378/04

Stand: 19.10.2005