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Arbeitsrecht - Kein Schmerzensgeld

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Kein Schmerzensgeld

In der Regel kein Schmerzensgeld bei Arbeitsüberlastung

Ein Arbeitnehmer machte Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Er sei während seiner Arbeitszeit regelmäßig überbeansprucht worden. Er habe bis zu 16 Stunden pro Tag arbeiten müssen. Deswegen seien diverse Verschleißerkrankungen am Meniskus aufgetreten, außerdem habe sich ein HWS -Trauma eingestellt.

Diese Klage wurde abgewiesen. Der Arbeitgeber habe die gesundheitlichen Schäden des Arbeitnehmers weder vorsätzlich verursacht, noch habe er sie billigend als Folge seiner Arbeitszuweisung in Kauf genommen. Dies sei jedoch Voraussetzung eines solchen Schadenersatzanspruches. Selbst wenn man annehme, dass die Gesundheitsschäden auf die Arbeitsbelastung zurückzuführen seien, komme kein Schmerzensgeld in Betracht, da es an Vorsatz fehle.

LAG Rheinland-Pfalz vom 18.11.2004, Az. 11 Sa 408/04

Stand: 01.01.2080