Arbeitsrecht - Hartz IV
Publiziert von:
RA Detlef Koßatz
am 02.12.2004
Das Sozialgericht Berlin hat drei erste Entscheidungen zu Hartz IV erlassen.
Es hat hierbei grundsätzlich geäußert, daß der Gesetzgeber in vielen Fällen „handwerklich gepfuscht“ hätte. In den Gesetzestexten seien die Fristen vielfach unklar und würden von der Bundesagentur für Arbeit nun zu Lasten der Versicherten ausgelegt. Es werden Kürzungen des Arbeitslosengeldes vorgenommen, die zwischen 7,50 und 50 Euro, je nach Verdienst, für jeden Tag liegen, den man sich zu spät gemeldet hat.
Diesen Kürzungen widersprach das Gericht.
Nur bei grober Fahrlässigkeit seien Kürzungen möglich. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde von den Streitparteien die Sprungrevision vereinbart, da viele hundert Fälle beim Sozialgericht Berlin anhängig sind.
Stand: 02.12.2004
