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Arbeitsrecht - Dienstwagen

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Dienstwagen

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Dienstwagen während des Kündigungsschutzprozesses.

Ein Angestellter eines Einrichtungshauses hatte als Außendienstmitarbeiter einen Anspruch auf einen Dienstwagen. Nach einigen Querelen wurde ihm gekündigt und der Dienstwagen eingezogen. Vor Gericht wurde festgestellt, dass die Kündigung rechtswidrig war, der Angestellte wurde nunmehr im Innendienst eingesetzt. Er verlangte daraufhin die Feststellung, dass sein Arbeitgeber verpflichtet war und ist, ihm einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage ab. Mit der Kündigung habe der Arbeitgeber stillschweigend auch die Benutzung des Dienstwagens widerrufen. In der Zeit, in der die Parteien über die Wirksamkeit der Kündigung streiten, bestehe deshalb kein Anspruch auf die Nutzung des Dienstwagens. Sollte sich die Kündigung später allerdings als rechtswidrig heraus stellen, bestehe für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Nichtbereitstellung des Fahrzeuges.

LAG Rheinland-Pfalz vom 03.06.2004, Az. 4 Sa 146/04

Stand: 14.10.2005