AdvoGarant

Arbeitsrecht - Betriebsratsfusion

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Betriebsratsfusion

Ein Betriebsrat für mehrere Kleinunternehmen ist möglich

Zwei Dentallabore hatten ihre Räumlichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft; sie nutzten diverse Gerätschaften gemeinsam. Ein Labor beschäftigte 18 Mitarbeiter, das andere 4. Für beide Firmen bildeten die Belegschaften einen Betriebsrat. Als ein Mitarbeiter innerhalb einer Firma in eine andere Abteilung versetzt werden sollte, verlangte der Betriebsrat seine Anhörung zu dem Vorgang. Dies wurde abgelehnt. Betriebsräte seien erst ab 20 Mitarbeitern zu bilden und nur dann seien sie anzuhören.

Das Bundesarbeitsgericht folgte dem Antrag des Betriebsrates. Der Gesetzgeber habe zwar Betriebsräte für „Unternehmen“ erst ab 20 Mitarbeitern vorgesehen. Hier aber handle es sich um ein Unternehmen, da eine enge organisatorische Zusammenarbeit der Firmen stattfinde. Wegen der hohen Mitarbeiterzahl bestehe zwischen Arbeitgebern und –nehmern eine gewisse Ferne. Genau für diese Fälle aber sei ein Betriebsrat einzurichten.

BAG vom 29.09.2004, Az. 1 ABR 39/03

Stand: 01.01.2080