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Arbeitsrecht - Betriebliche Kündigung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Betriebliche Kündigung

Betriebliche Gründe zur Kündigung müssen genau dargelegt werden

Eine Vollzeitangestellte eines Pflegedienstes erhielt eine betriebsbedingte Kündigung. Begründet wurde diese mit dem sinkenden Bedarf an Vollzeitkräften. Im streitigen Zeitraum erhöhte aber der Pflegedienst die Anzahl der geringfügig Beschäftigten. Die Angestellte wandte sich nun vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung. Sie war der Ansicht, dass ihre Entlassung nicht zwingend notwendig gewesen sei. Dass ausreichend Arbeit vorhanden sei, zeige die Einstellung der geringfügig Beschäftigten.

Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr Recht. Ein kündigender Unternehmer müsse detailliert darlegen, dass es zur Kündigung keine wirtschaftliche Alternative gebe. Zwar habe der Pflegedienst geltend gemacht, dass es auf die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Angestellten ankommt, so dass eine Angestellte eben nicht die gleiche Arbeit wie mehrere geringfügig Beschäftigte leisten könnte. Allerdings genüge es nicht, dies pauschal zu behaupten. Vielmehr müssten die Umstände konkret dargestellt werden. Dies hatte der Pflegedienst aber nicht getan.

LAG Köln vom 3.6.2004, Az. 6 Sa 252/04

Stand: 14.10.2005