Arbeitsrecht - Risiko für Arbeitnehmer
Publiziert von:
RA Steffen Lehmann
am 08.12.2004
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Risiko für Arbeitnehmer
Oft fallen Ansprüche unter den Tisch, die erfolgreich durchgesetzt werden können.
Ob dies dann im Einzelfall auch zu 100 Prozent so umgesetzt wird, liegt dann immer in der Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers.
Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers findet im Bereich der Fortzahlung im Krankheitsfall seine Grenzen dort, wo der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Arbeitsschutzvorschriften missachtet und entsprechende Vorkehrungen nicht benutzt wurden, gegen spezielle Anweisungen des Arbeitgebers bewusst verstoßen wurde oder in Zusammenhang mit Trunkenheit am Arbeitsplatz. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer unter Umständen keinen Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge während der Krankheit.
Das nächste Problem sind Verkehrsunfälle der Arbeitnehmer, die bei mittlerer Fahrlässigkeit in der Regel zu einer Schadensteilung führen.
Das heißt, der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden am Fahrzeug (soweit nicht versichert) sowie auch den Höherstufungsschaden bei der Versicherung zum Teil zu ersetzen, zum Beispiel mit 50 %. Ist der Verschuldensgrad des Arbeitnehmers höher, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann er auch höher oder voll haften.
Ein weiteres Feld ist das Problem der Leistungsentlohnung, wo der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweispflicht dafür hat, dass er die Leistung im Sinne des Arbeitsvertrages auch voll umfänglich erbracht hat.
Stand: 08.12.2004
