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Arbeitsrecht - Anspruchsverzicht

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Anspruchsverzicht

Wird ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt, hat er Anspruch auf vertraglich vereinbartes Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Eine Angestellte war als Assistentin einer Geschäftsleitung beschäftigt. Bereits nach einem dreiviertel Jahr wurde ihr gekündigt, während des Arbeitsverhältnisses wurde ihr kein Urlaub gewährt. Das arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde nicht ausgezahlt. Nach Behauptung des Arbeitgebers habe die Angestellte wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation auf diese Gelder verzichtet. Die Angestellte verlangt nunmehr die Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie eine Abgeltung für den entgangenen Urlaub.

Das Landesarbeitsgericht gab ihrer Klage größtenteils statt. Die jeweiligen Entgelte seien zeitanteilig zu bezahlen. Der angebliche Verzicht auf den Urlaubsanspruch hingegen sei unwirksam. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen komme ein solcher Verzicht nicht in Betracht. Im Übrigen hätte der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass die Angestellte tatsächlich auf die Zahlungen verzichten wollte. Die Aussagen der Zeugen, die allesamt ebenfalls Angestellte des beklagten Unternehmens gewesen seien, konnten aber die behaupteten Absprachen nicht beweisen.

LAG Hamm vom 9.6.2004, Az. 18 Sa 453/04

Stand: 13.10.2005