Arbeitsrecht - Anspruchsverzicht |
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Wird ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt, hat er Anspruch auf vertraglich vereinbartes Urlaubs- und Weihnachtsgeld. |
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Dies muss zeitanteilig gezahlt werden; ein Verzicht auf Urlaubsanspruch ist somit unwirksam. Eine Angestellte war als Assistentin einer Geschäftsleitung beschäftigt. Bereits nach einem dreiviertel Jahr wurde ihr gekündigt, während des Arbeitsverhältnisses wurde ihr kein Urlaub gewährt. Das arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde nicht ausgezahlt. Nach Behauptung des Arbeitgebers habe die Angestellte wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation auf diese Gelder verzichtet. Die Angestellte verlangt nunmehr die Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie eine Abgeltung für den entgangenen Urlaub. Stand: 13.10.2005 |
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