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Arbeitsrecht - AG-Haftung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


AG-Haftung

Ab Eintragung ins Handelsregister haftet nur die Aktiengesellschaft

Ein Finanzkaufmann war bei einem Einzelunternehmer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt. Später verkaufte der Einzelunternehmer an eine, von seiner Frau als Gründungsaktionärin betriebene Aktiengesellschaft. Den Kaufpreisanspruch trat er zur Abdeckung ausstehender Lohnzahlungen an den Finanzkaufmann ab. Die Aktiengesellschaft wurde ins Handelsregister eingetragen. Bereits kurz danach stellten verschiedene Gläubiger der Aktiengesellschaft einen Insolvenzantrag. Der Finanzkaufmann verlangte danach von der Ehefrau die Auszahlung der ausstehenden Beträge.

Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab. Nur bevor die AG ins Register eingetragen sei, komme die Gründungsaktionärin als Schuldnerin in Betracht. Da dieser Zeitpunkt aber bereits verstrichen sei, sei nur die AG selbst Schuldnerin.

BAG vom 01.12.2004, Az. 5 AZR 117/04

Stand: 01.01.2080