Dr. Henking und Töbelmann
AdvoGarant Kanzleiruf:
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Dr. Tanja Henking LL.M.
Rechtsanwältin
- Rechtsgebiete:
- Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Patientenrecht
Publikationen:
- Medizin und Soziales
- Arzthaftung
Infotext
Ich berate und vertrete Sie auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts und im Strafrecht. Meine besondere Spezialisierung liegt auf dem Gebiet des Medizinrechts, insbesondere im Bereich der Arzthaftung und Arztstrafrechts sowie der Abwicklung von Personenschäden.
Rechtsanwältin bin ich seit 2004. Eine Spezialisierung habe ich von Beginn an verfolgt. Sowohl meine Promotion wie auch meine anschließende Zusatzqualifikation, der Besuch eines einjährigen Postgraduiertenstudiengangs Medizinrecht, abgeschlossen mit dem Grad Magister legum im Medizinrecht (LL.M. Medizinrecht) weisen meine besonderen Kenntnisse im Medizinrecht aus. Zugleich habe auch die Ausbildung zur Fachanwältin im Medizinrecht absolviert. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit lehre ich an der Universität Bremen Strafrecht und Medizinstrafrecht.
Zu meinen besonderen Stärken zähle ich interdisziplinäres Denken, also der sog. „Blick über den Tellerrand hinaus"rdquo;. Gerade bei der Abwicklung von Personenschäden nach Unfällen oder ärztlichen Behandlungsfehlern halte ich es für wichtig, auch andere Fachdisziplinen einzubeziehen.
Zu meinen Angeboten im Medizinrecht gehört neben der Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten nach ärztlichen „Kunstfehlern” auch die Vertretung in Zulassungsverfahren sowie bei bei dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Praxiskäufen.
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