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Balduin Pfnür & Partner

Rechtsanwälte Steuerberater

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Patrick Balduin

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsgebiete:
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsverwaltungsrecht (MPU, Fahrerlaubnis u.ä.), Verkehrszivilrecht (Schadensersatz)
Sprachen:
Polnisch, Englisch
Balduin


Infotext

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten werden Sie in unserem Hause in der Regel von Rechtsanwalt Patrick Balduin, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertreten.

Die Tätigkeit im Verkehrsrecht besteht insbesondere aus der Abwicklung von Verkehrsunfällen national und international. Zu unseren Leistungen zählt hierbei insbesondere:

• Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Sach- und Personenschäden

• Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und anschließender Schriftwechsel

• Korrespondenz mit Ärzten wegen erforderlicher Dokumentation bei Personenschäden.

• Korrespondenz mit dem Kfz-Sachverständigen, der die Begutachtung Ihres Kfz vornimmt.

• Schriftwechsel mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, insbesondere auch die Anforderung und

  Auswertung der amtlichen Ermittlungsakten zum Unfall.

Eine Spezialisierung anwaltlicher Tätigkeit im Bereich der Unfallabwicklung macht Sinn, weil auf Seiten der jeweiligen Versicherung des Unfallgegners die Abwicklung von speziell geschulten Sachbearbeitern vorgenommen wird. Diese Sachbearbeiter versuchen ständig, die Zahlungen der Versicherung so gering wie möglich zu halten, um Kosten einzusparen. Oftmals wird eine Regulierung abgelehnt oder heraus gezögert, obwohl rechtlich an einer Zahlungsverpflichtung kein Zweifel besteht.

Ein Rechtsanwalt muss daher, wenn er den Versicherern ernsthaft entgegentreten will, ständig auf aktuellem Stand sein. Gerade im Bereich der Verkehrsunfallabwicklung ergehen häufig höchstrichterliche Entscheidungen, die der Anwalt kennen muss, um die Interessen des Geschädigten optimal zu vertreten.

Neben der Abwicklung von Verkehrsunfällen vertreten wir Ihre Interessen insbesondere auch in folgenden verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:

• im Verkehrsvertragsrecht:

• Mängelgewährleistung beim Kfz-Kauf

• Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag mit gegebenenfalls gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr

  entsprechender Ansprüche

• bei der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten

• bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

• in Angelegenheiten betreffend Führerschein und Fahrerlaubnis

Anfahrtsplan

Kontakt

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