Anwaltskanzlei Andreas Lutz

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Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Adresse:
Jakobstraße 20
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Homepage:
www.kanzleilutz.de


Andreas Lutz

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete:
Bank- und Börsenrecht, Erbrecht, Strafrecht
Lutz


Infotext

Schwerpunkte der Kanzleiarbeit sind

 

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten Kreditinstitute und Bankkunden in allen Rechtsfragen des "klassischen" Bankrechts. Die Beratung und Unterstützung umfasst neben sämtlichen Bereichen der Kreditleistung auch den Bereich des Zahlungsverkehrs.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten einschließlich der Zwangsvollstreckung in Mobiliar- und Immobiliarvermögen.

Darüber hinaus befassen wir uns mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geld- und Kapitalanlagen und übernehmen die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz.

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Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.

Dies können wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:

  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung.
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
  • Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen.
  • Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern.

 

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Gesellschaftsrecht

Ob Sie die Gründung Ihres eigenen Unternehmens, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Fusion mit anderen Gesellschaften planen, wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Gesellschaftsrechts beratend zur Seite.

Zur Erarbeitung der für Sie optimalen Lösung nutzen wir die vorhandenen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihnen so den größtmöglichen Freiraum für Ihr unternehmerisches Handeln zu verschaffen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge als auch z. B. für die Beratung bei Fragen der Kapitalbeschaffung/-erhaltung, der strategischen Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, oder der Entwicklung von Konzepten für die Unternehmensnachfolge.

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Computer-, EDV-, IT- und Internet-Recht

Abstürze, Inkompatibilitäten, falsch dimensionierte Computersysteme, Produktpiraterie. Dies sind Vorwürfe, die vom User gegenüber Programmierern und Anbietern und umgekehrt nicht selten erhoben werden. Wir prüfen die Frage, ob hier ein Fall von Schlechtleistung vorliegt und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen.

Häufig stehen auch reine Rechtsfragen im Raum. Verletzt das neue Programm Marken-, Urheber- oder Patentrechte? Handelt es sich bei der installierten Software um eine Raubkopie?

Unsere Erfahrungen bei der Problemanalyse und -lösung sowohl auf dem Verhandlungsweg als auch streitig vor Gericht stehen Ihnen bei Rechtsfragen auf dem Gebiet des EDV-Rechts zur Verfügung. EDV-Recht umfasst Kauf- und Werkvertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Lizenzrecht und weitere Rechtsgebiete.

Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtgebiet dar. Neben dem Zivilrecht kommt das Urheberrecht, das Markenrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und das Telekommunikationsrecht zum tragen.

Das Internet hält viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der BGB-InfoV, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc ...

Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken oder Verleumdung und Beleidigung oder gar Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.

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Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücksrecht bzw. das Recht der Immobilien beschäftigt sich mit Fragen des Erwerbs, des Verkaufs und des Gebrauchs von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Eng verbunden mit diesem Rechtsgebiet ist das Maklerrecht.

Sie haben als Bauträger oder Eigentümer eine Immobilie eine Wohnung oder ein Haus verkauft und der Käufer verweigert ganz oder teilweise die Kaufpreiszahlung. Wenn er unberechtigter Weise Mängel behauptet, muss schnell gehandelt werden, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

Vielleicht haben Sie ein Haus erworben und müssen nun feststellen, dass der Keller feucht ist. Wissen Sie, wie Sie sich gegenüber dem Verkäufer nun verhalten sollen? Wir sind Ihnen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.

Auch prüfen wir die Berechtigung und Verpflichtung aus Makleraufträgen in Verbindung mit dem Verkauf von Immobilien (z. B. Provisionsansprüche).

Wir bieten Ihnen im Grundstücks- und Immobilienrecht eine umfassende Beratung und Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Immobilienwirtschaft stehen.

Wir betreuen Sie insbesondere bei allen Formen des Immobilienkaufs oder -verkaufs, gleichgültig, ob es sich um eine Einzelimmobilie oder um eine umfangreiche Immobilientransaktion handelt.

Wir gestalten und prüfen nicht nur Grundstückskaufverträge, sondern auch Bauverträge, Verträge mit Bauträgern sowie Projektentwicklungsverträge.

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Lizenz- und Markenrecht

Die Bedeutung von Marken ist in den letzten Jahren dramatisch gewachsen. Dies zeigt sich nicht nur in der ständig wachsenden Zahl von Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und Jena ebenso wie beim Europäischen Markenamt in Alicante. Auch die wachsende Verteidigungsbereitschaft von Marken und geschäftlichen Zeichen, insbesondere also Firmennamen, spiegelt dies wieder.

Um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben, so z.B. die - ggf. berechtigte! - Forderung eines Wettbewerbers, die Firmierung binnen kürzester Fristen zu ändern, ist schon bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich, die Firma mit Bedacht zu wählen und ggf. registerrechtlich durch die Eintragung einer Marke zu sichern.

Sofern man Produkte oder Dienstleistungen anbietet, empfiehlt es sich ebenso, vorab zu prüfen, ob man nicht unbeabsichtigterweise fremde Markenrechte verletzt. Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man in solchen strategischen Fragen schnell unliebsame Überraschungen. Dies zu vermeiden wollen wir helfen.

Daher übernimmt unsere Kanzlei für Sie:

  • Marken- und Firmenrecherchen
  • Markenanmeldung in Deutschland, und beim Euwopäischen Marken- und Patentamt in Alicante

 

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Inkasso

Sie überreichen uns Ihre unbeglichenen Rechnungen und die dazugehörigen Unterlagen – den Rest erledigen wir für Sie schnell und zuverlässig. Unser Service für Sie umfasst insbesondere:

  • rechtliche Prüfung Ihrer Forderung
  • Ermittlung des Zeitpunkts des Verjährungseintritts
  • Berechnung und Geltendmachung der Ihnen zustehenden Verzugszinsen
  • Verfassung eines anwaltlichen Forderungsschreibens mit letzter Zahlungsfrist
  • Beantragung eines Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheids
  • Geltendmachung der hier entstehenden Rechtsanwaltskosten gegenüber der Gegenseite
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Ermittlung eines unbekannten Aufenthaltsorts des Schuldners
  • gegebenenfalls Ausformulierung und Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner
  • entschlossene Betreibung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner
  • Entgegennahme beigetriebener Forderungen und Weiterleitung an Sie

 

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Insolvenzrecht

Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer in der Krise und vertreten Sie gegenüber Gläubigern, Gerichten und Behörden sowie dem Insolvenzverwalter. Einen Schwerpunkt bildet die Begleitung bei außergerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir beraten und vertreten Gläubiger gegenüber von Insolvenz bedrohten und insolvent gewordenen Schuldnern und setzen ihre Forderung gegen diese und gegen die Insolvenzmasse durch.

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Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt in Deutschland immer größere Bedeutung. Zahlreiche kleinere und größere Vermögen, deren Grundstock in den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders gelegt wurde, werden jetzt oder in absehbarer Zeit vererbt. Jedermann kann zwar ein Testament in privatschriftlicher Form allein errichten. Wenn aber die Verhältnisse nicht ganz einfach gelagert sind, empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann es für die Erben aus vielerlei Gründen ein böses Erwachen geben. Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Auswirkungen einer Erbeinsetzung zu bedenken. Dazu ein einfaches Beispiel:

Großer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor das sogenannte "Berliner Testament", bei welchem sich Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Erben des Letztversterbenden bestimmt werden. Dies hat zur Folge, daß der gesamte Nachlaß zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird, nämlich beim Tode des Erstversterbenden und nochmals beim Tode des anderen Ehegatten. Liegt der Nachlaßwert über den einschlägigen Freigrenzen, so kann eine erhebliche Steuerlast anfallen, die bei intelligenteren Lösungen zumindest reduziert, wenn nicht gänzlich vermieden werden kann. Auch Schenkungen unter Lebenden, ggf. unter Vorbehalt eines Nießbrauches, können zu einer erheblichen Reduzierung der späteren Erbschaftsteuer führen und beispielsweise mit einem Verzicht des Beschenkten auf sein Pflichtteilsrecht nach dem erstversterbenden Elternteil verbunden werden.

Die erbrechtlichen Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, sind vielfältig. Möglich sind z.B. wechselbezügliche oder nicht wechselbezügliche Verfügungen zweier Erblasser, Vor- und Nacherbschaft mit befreitem oder nicht befreitem Vorerben, Erbeinsetzungen unter einer Bedingung, Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, Bestimmung von Ersatzerben, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung zum Zwecke der Teilung des Nachlasses oder seiner Verwaltung auf bis zu 30 Jahre. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch an lebzeitige steuergünstige Vermögensübertragungen an Ihre Kinder und Enkelkinder denken.

Angesichts der vielen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen passende Lösung für ihre persönliche Situation auf.

Auch gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Generalvollmachten.

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Stiftungsrecht

Wollen Sie etwas "für die Ewigkeit" hinterlassen?

Wollen Sie mit Ihrem Vermögen - auch zu Lebzeiten schon- etwas bewegen?

Dann ist möglicherweise die Gründung einer Stiftung für Sie eine interessante Alternative zur Schenkung und zum Vererben, auch und gerade wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind.

Grundsätzlich gibt keinen "Mindesteinsatz" für eine Stiftung, so dass genau genommen kein finanzielles Limit nach unten besteht.

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, bereits mit Einsatz geringer Beträge, Ihre Stiftungswünsche zu erfüllen. Dabei können wir Sie und Ihre nahen Angehörigen mit einem Teil der Erträge der Stiftung absichern und auch beispielsweise die Grabpflege sicherstellen, ohne dass die steuerlichen Vorteile wegfallen.

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Ehe- und Familienrecht

Bekanntlich wird ca. jede 3. Ehe in Deutschland geschieden. Das Gesetz verpflichtet die Parteien, sich im Scheidungsverfahren durch Anwälte vertreten zu lassen. Eine Ehescheidung bringt neben der spezifischen familiären Auseinandersetzung auch Schwierigkeiten bezüglich des Umgangsrechts und des Sorgerecht, sowie erhebliche Auswirkungen auf die Vermögenssituation, das Einkommen und die Altersvorsorge der Parteien mit sich.

Die Regelung der finanziellen Verhältnisse von Ehepartnern bei Trennung bzw. Scheidung ist ein Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Beratung.

Im Rahmen von Unterhaltsansprüchen zu denen auch der Kindesunterhalt zu rechnen ist, sind insbesondere die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bzw. die Bedürftigkeit des Berechtigten genau zu überprüfen. Welches Einkommen ist bei Selbständigen als unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen zugrundezulegen? Welche steuerrechtlich relevanten Abzüge sind unterhaltsrechtlich unbeachtlich? Welche möglichen Ausschlußgründe sind bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu beachten?

Neben der Frage des Unterhalts gewinnt der im Scheidungsverbund durchzuführende Versorgungsausgleich immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Rente ist für viele die einzige Einkommensquelle im Alter. Daraus ergeben sich Streitigkeiten zwischen Ehepartnern ob und in welcher Höhe Versorgungsanwartschaften auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner zu übertragen sind.

Gerade die Trennung bei Vorhandensein eines Eigenheims im gemeinsamen Eigentum der Parteien bringt besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Welche Partei bewohnt das Eigenheim weiter? Kann das Eigenheim von einem Vertragspartner allein weiter finanziert werden? Welche Ausgleichsansprüche entstehen? Sollte die ideelle Miteigentumshälfte vom anderen Ehepartner erworben werden? Welche Auswirkungen auf einem möglichen Zugewinnausgleich ergeben sich?

Aus der Sicht unserer Kanzlei sind hier umfassende Beratungen möglich und notwendig.

Beachten Sie, dass ein rechtzeitig abgeschlossener Ehevertrag zumindest die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung berechenbar und erträglich macht. Wir definieren zusammen mit unseren Mandanten deren individuelle Vorstellungen und bereiten den notariell abzuschließenden Ehevertrag vor.

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Miet- und Pachtrecht

Vermietete Immobilien müssen sich rechnen. Probleme zwischen den Mietparteien schaden der Rendite und den Nerven.

Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden Besonderheiten.

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter bei allen relevanten Fragestellungen vom Abschluss des Mietvertrages über die gesamte Laufzeit bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.

Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen führen wir für Vermieter und Mieter außergerichtliche Verhandlungen aller Art sowie erforderlichenfalls Mietprozesse in allen Instanzen.

Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung, Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer) und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen bei den hierfür zuständigen Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen.

Auf Mieter- und Pächterseite erstreckt sich auch hier die Beratung und Vertretung auf den gesamten Bereich des Miet- und Pachtrechts, wobei sich der Schwerpunkt auf Fragen über den Abschluss und die Fortsetzung von Mietverträgen, Ansprüche im Bereich der Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache, Mieterhöhungen, Umfang von Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Aufhebungsvereinbarung richtet.

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Verkehrsrecht

Die Tätigkeit von uns umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert.

Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet oder aber Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe.

Anwaltskosten sind bei Verschulden der Gegenseite von deren Versicherung als Schadensersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung.

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Versicherungsrecht

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen; Rechtschutzversicherungen, private Kranken- und Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Für jedes Auto das auf Deutschlands Straßen fährt, besteht zwangsweise ein Vertrag bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Versicherungen berühren nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens.

Dieser rechtliche Bereich wird geregelt durch das Versicherungsvertragsgesetz und die verschiedenen, ergänzenden Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist der Versicherer dem Gemeinwohl verpflichtet. Viele Versicherungen sind jedoch börsennotierte Aktiengesellschaften und daher in erster Linie genötigt den Wert der Aktie zu sichern. Nicht nur aus diesem Spannungsverhältnis ergeben sich vielfältige Probleme, deren Lösung wir uns schwerpunktmäßig widmen.

Wir können Sie bei der Abwicklung von Versicherungsfällen unterstützen und wenn nötig Ihre Interessen auch gerichtlich durchsetzen.

Bedenken Sie: Versicherungen leben vom Nichtzahlen, nicht vom zahlen.

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Allgemeines Zivilrecht

Sollten Sie Probleme oder Fragen auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts haben, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite.

Das allgemeine Zivilrecht umfasst beispielsweise sämtliche Ansprüche Ihrerseits auf Schadensersatz, Abwicklung von Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen, Reiserecht und Darlehensverträge.

Wir machen für Sie Ansprüche geltend oder wehren Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Dieses geschieht sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- oder direkt im Klageverfahren.

Auch die vorgeschaltete Beratung bieten wir auf diesem Rechtsgebiet für Sie an und beantworten hier gerne alle Ihre Fragen.

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Strafrecht

Im Strafverfahren kann nur ihr Anwalt umfassend die Akten einsehen. Sie können sich besser verteidigen, wenn Ihnen der Akteninhalt bekannt ist. So können z.B. Lücken in der Beweisführung oder Widersprüche in Zeugenaussagen aufgedeckt werden. In geeigneten Fällen kann der Verteidiger durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eine Einstellung ohne Hauptverhandlung erzielen. In aller Regel sollten Sie gegenüber der Polizei keine Aussage machen. Kein Beschuldigter ist verpflichtet auszusagen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie machen sonst vielleicht eine Aussage, die später bereuen! Entlastendes können Sie immer noch nach erfolgter Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft oder gegenüber dem Gericht vortragen.

Im Falle der Verhaftung haben Sie das Recht, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Sollte Untersuchungshaft angeordnet werden, kann Haftprüfung beantragt werden, um möglicherweise eine Aufhebung des Haftbefehls oder Haftverschonung (Meldeauflagen, Kaution) zu erreichen.

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Anfahrtsplan

Kontakt

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