Peter A. Aßmann Rechtsanwalt und Mediator
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
- Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht (international), Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
- Bürozeiten:
- Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
AdvoGarant Kanzleiruf:
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Publikationen:
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- Familienrecht
- Nachträgliche Begrenzung
Infotext
Peter A. Aßmann
geb. am 26.10.1953 studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht ist er seit 1987 Rechtsanwalt. Von Beginn seiner überregionalen Anwaltstätigkeit an widmete er sich schwerpunktmäßig dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Arzthaftungsrecht und dem Miet- und Immobilienrecht. Später kamen dann als weitere Schwerpunkte das Familien- und Erbrecht sowie das Versicherungsrecht und das Gesellschaftsrecht hinzu.
Herr RA Aßmann ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht. Auf eine zunächst bestehende Fachanwaltschaft für Sozialrecht mußte aus formellen Gründen verzichtet werden, da die Fachanwaltsordnung lediglich gestattet maximal 2 Fachanwaltstitel zu führen.
Im Arbeitsrecht liegt neben dem allg. Individualarbeitsrecht und den Bezügen zum Sozialrecht ein Schwerpunkt im Schnittpunkt zwischen Arbeitsrecht und Medizinrecht, nämlich dem Arbeitsrecht in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Daneben kommen auch Mandate aus dem kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Beschlußverfahren zum Betriebsverfassungsrecht zur Bearbeitung.
Im Arzthaftungsrecht ist besonders hervorzuheben eine mittlerweile mehr als 14 jährige Erfahrung besonders in der überregionalen Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich der Geburtsschäden. Alleine in diesem besonders schwierigen Bereich wurden im Laufe der Jahre mehr als hundert Mandate bearbeitet.
Im Medizin- und Sozialrecht liegen besondere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem Beitragsrecht,dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, dem Recht der Erwerbsminderung, dem Berufsunfallrecht, dem Vertragsarztrecht, dem Recht der Heim- und Pflegeeinrichtungen sowie dem Arbeitsförderungsrecht.
Mitgliedschaften in Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des DAV:
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
- Deutscher Sozialrechtsverband
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
- Deutscher Familiengerichtstag
- Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker
- Deutscher Mietgerichtstag
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV
- Deutscher Juristentag
Veröffentlichungen:
“Die Kosten der Betriebsverfassung”; Beitrag im Praxishandbuch Arbeitsrecht, (Loseblatt) hrsg. von Vors. Richter am BAG Franz Josef Düwell u.a. Deubner Verlag Köln
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