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Peter A. Aßmann Rechtsanwalt und Mediator

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht (international), Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Bürozeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.

AdvoGarant Kanzleiruf:

Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)

Aßmann       Rechtsanwalt und Mediator

ASSMANN
Beueler Bahnhofsplatz 18
53225 Bonn
Telefax:
0228 - 9491620
Homepage:
www.assbo.de


Publikationen:

Arbeitsrecht
Betriebsübergang
Arbeitsrecht
Höhe der Abfindung
Arbeitsrecht
Klagefrist
Arbeitsrecht
Lohn ohne Arbeit
Medizin und Soziales
Wahlleistung
Arbeitsrecht
Tarifvertrag
Familienrecht
Schulden
Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Arbeitsrecht
Urlaub
Arbeitsrecht
Karneval
Familienrecht
Betreuungsunterhalt
Arbeitsrecht
Gleicher Lohn
Familienrecht
Betreuungsunterhalt
Medizin und Soziales
Schmerzensgeld
Familienrecht
Nachträgliche Begrenzung

Infotext

Peter A. Aßmann

 

geb. am 26.10.1953 studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht ist er seit 1987 Rechtsanwalt. Von Beginn seiner überregionalen Anwaltstätigkeit an widmete er sich schwerpunktmäßig dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Arzthaftungsrecht und dem Miet- und Immobilienrecht. Später kamen dann als weitere Schwerpunkte das Familien- und Erbrecht sowie das Versicherungsrecht und das Gesellschaftsrecht hinzu.

Herr RA Aßmann ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht. Auf eine zunächst bestehende Fachanwaltschaft für Sozialrecht mußte aus formellen Gründen verzichtet werden, da die Fachanwaltsordnung lediglich gestattet maximal 2 Fachanwaltstitel zu führen.

Im Arbeitsrecht liegt neben dem allg. Individualarbeitsrecht und den Bezügen zum Sozialrecht ein Schwerpunkt im Schnittpunkt zwischen Arbeitsrecht und Medizinrecht, nämlich dem Arbeitsrecht in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Daneben kommen auch Mandate aus dem kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Beschlußverfahren zum Betriebsverfassungsrecht zur Bearbeitung.

Im Arzthaftungsrecht ist besonders hervorzuheben eine mittlerweile mehr als 14 jährige Erfahrung besonders in der überregionalen Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich der Geburtsschäden. Alleine in diesem besonders schwierigen Bereich wurden im Laufe der Jahre mehr als hundert Mandate bearbeitet.

Im Medizin- und Sozialrecht liegen besondere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem Beitragsrecht,dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, dem Recht der Erwerbsminderung, dem Berufsunfallrecht, dem Vertragsarztrecht, dem Recht der Heim- und Pflegeeinrichtungen sowie dem Arbeitsförderungsrecht.

Mitgliedschaften in Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des DAV:

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
  • Deutscher Sozialrechtsverband
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
  • Deutscher Familiengerichtstag
  • Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker
  • Deutscher Mietgerichtstag
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV
  • Deutscher Juristentag

Veröffentlichungen:

“Die Kosten der Betriebsverfassung”; Beitrag im Praxishandbuch Arbeitsrecht, (Loseblatt) hrsg. von Vors. Richter am BAG Franz Josef Düwell u.a. Deubner Verlag Köln

 

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