AdvoGarant

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zusatz AGB


Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen ("Zusatz-AGB") der AdvoGarantService GmbH, Mittelstr. 7, 50672 Köln

I. Leistungen

AdvoGarant ist -soweit dies schriftlich vereinbart- zur Erbringung nachbenannter Leistungen verpflichtet:

1.a Homepage

Bereitstellung einer Interaktiven Homepage mit Aktualitätsservice nach vorheriger Auswahl von:

- Das aktuelle Urteil (1 x wöchentl.)

- Google-Maps

- Jura-/Steuerthek, ggf. Bibliothek

- Onlineberatung

- Onlinemahnbescheid   *

- Mandantenhotline, soweit vereinbart

- Recht lustig

- Linkliste

- Impressum / Diensteanbiete


* nur für Rechtsanwälte

 

sowie Mandantenlogin und  -bei Buchung der Variante New Media- Twitter- und Blogeinbindung.

Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus: Besonderheiten Homepage (s.u. IX.)

1.b Content & Services = Homepageoptimierung

Bei bereits vorhandener Homepage nach vorheriger Auswahl:

- Das aktuelle Urteil (1 x wöchentl.)

- Google-Maps

- Jura-/Steuerthek, ggf. Bibliothek

- Onlineberatung

- Onlinemahnbescheid   *

- Mandantenhotline, soweit vereinbart

- Recht lustig

- Linkliste

zur Einbindung als iFrame


* nur für Rechtsanwälte

Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich analog aus: Besonderheiten Homepage (s.u. IX.)

2. 24-Std.-Telefonservice

Bereitstellung eines 24-Std.-Telefonsekretariatsservice gem. Besonderheiten 24-Std.-Telefonservice (siehe unten X. ) Systemvoraussetzung: ISDN-Anschluss nebst Telefonanlage mit mindestens 17-stellig speicherbarer Zielwahlnummer. Soweit eine Probezeit vereinbart ist, entfällt für diesen Zeitraum die Zahlung einer mtl. Grundgebühr.

3. 24-Std.-Schreibsekretariatsservice

Bereitstellung eines 24-Std.-Schreibsekretariatsservice gem. Besonderheiten 24-Std.- Schreibsekretariat (Werktäglich Mo-Fr., siehe unten XI.)

4. 24-Std.-Bibliotheksservice

Bereitstellung eines 24-Std.-Bibliotheksservice Werktägliche (Mo-Fr.). Beschaffung von juristischer Literatur (Aufsätze, Ausschnitte aus Fach- und Lehrbüchern und Urteile) werktäglich innerhalb 24 Std. im Rahmen der Verfügbarkeit -nach freier Wahl der AdvoGarant - aus dem im juristischen Hauptseminar zugriffsbereiten Bestand der Universitäten entweder zu Hannover oder zu Köln für 5,00 € / übermittelte(m/r) Urteil bzw. Literaturstelle. Fällt das Ende des 24-Std.-Lieferzeitraums auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verlängert sich die Lieferfrist um weitere 24 Std. nach Ablauf des Wochenendes / Feiertags. Die Aufsätze bzw. Urteile werden ausschließlich als Telefax an den Kunden nach vorheriger gesonderter Erklärung des Kunden übermittelt, dass er die übermittelte Literatur nur zu Eigenzwecken verwendet. Für den Empfang beim Kunden, der jederzeit und wiederholt Nacherfüllung verlangen kann, steht AdvoGarant nicht ein.

5. Urteilsdatenbank

Bereitstellung einer Datenbank mit sämtlichen Leitsatzentscheidungen von BGH, BAG, BFH, BSG und aller OLGe ab 2001. Soweit die Datenbank ein Urteil nicht enthalten sollte, so wird dies als Bibliotheksservice kostenfrei nachgeliefert. Die ersten 100 Downloads p. a. sind kostenfrei, weitergehende mit nur 1,00 Euro / Download kostenpflichtig.

6. Mandantenbrief

entfallen

7. Kanzleizeitung

Lieferung einer vierseitigen, einmal monatlich erscheinenden Kanzleizeitung mit Kanzleilogo zum Ausdruck auf dem kanzleieigenen Drucker (DIN A 4). Es erscheint monatlich eine Auflage. Das Kanzleilogo ist in jpg- oder gif – Format anzuliefern. Für die Vertragserfüllung kommt es ausschließlich auf den Versand an die vom Kunden mitgeteilte eMail-Anschrift an, sofern die Leistung nicht im Kundenlogin von AdvoGarant.de zum Download bereitgestellt wird. Für den Empfang beim Kunden, der jederzeit und wiederholt Nacherfüllung verlangen kann, steht AdvoGarant nicht ein. Eine Tages- oder Wochenaktualität wird nicht gewährleistet. AdvoGarant ist berechtigt, in jeder Ausgabe jeweils zwei Werbeflächen zu platzieren.

8. Redaktionsmarketing

Kanzleimarketing durch ganztägige Veröffentlichung kanzleieigener Redaktionsbeiträge auf einem jeweils individuell festzulegenden Internetportal aus dem Portfolio der AdvoGarant - Veröffentlichungspartner, jeweils einmal p.a. (siehe auch unten, IV.).

9. Plattform für Erfahrungsaustausch

Kostenfreie Teilnahme an einer Plattform für Erfahrungsaustausch mit anderen Rechtsanwälten und Steuerberatern.

10. Wirtschafts- und Anschriftenauskünfte

Bereitstellung von Wirtschafts- und Anschriftenauskünften ohne Jahresgrundgebühr zu den Preisen und nach Maßgabe der AGB des jeweiligen Lieferanten.

11. Telefonische Rechtsberatung (ab Mitte Oktober 2012)

Teilnahme an der telefonischen Rechtsberatung ( vgl. hierzu auch XII. Besonderheiten Telefonische Rechtsberatung)


II. Vertragsbeginn und -laufzeit / Kündigung / Preise / Fälligkeiten / Zahlungen / Leistungsbeginn

Der Teilnehmer ist einen Monat ab Antragseingang an den Antrag gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrags. Der Antrag wird entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der beantragten Leistungen angenommen. Bei vereinbarter Probezeit beginnt diese entsprechend dem Vorstehenden.

Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Er verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht zuvor schriftlich gekündigt wurde. Bei vereinbarter Probezeit geht der Vertrag automatisch nach deren Ablauf in einen Zweijahresvertrag über. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Probezeit oder zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich gekündigt werden.

Es gelten die im Antrag genannten Bereitstellungspreise sowie die nachgenannten Preise für die separat abzurechnende Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen (z.B. Telefon- und Schreibsekretariat, Bibliotheksservice u.a.). Sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. MWSt.

Sämtliche Entgelte werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zum jeweiligen Vertragsjahresbeginn vorfällig als Gesamtjahresbetrag (Monatsbeitrag x 12 zzgl. MWSt.) mittels einer vom Teilnehmer zu erteilenden Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist AdvoGarant zur Erhebung einer Bearbeitungspauschale iHv 15 € / Vorgang berechtigt.

Soweit monatliche Zahlung vereinbart ist, ist das vorgenannte Entgelt monatlich im Voraus fällig und bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats mit einem jeweiligen Zuschlag von 5,00 € zahlbar (= 60 € Mehrkosten). Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Entgelt fällig und zahlbar.

Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer auf das jeweils angegebene Konto vorzunehmen. Das Bezahlerfassungssystem der AdvoGarant ist bank- und buchungstechnisch automatisiert und kalkuliert, so dass Zahlungen ohne oder mit falscher / unleserlicher Kundennummer nicht ohne Zusatzaufwand verbucht werden können. Dies führt zu nicht im Preis kalkuliertem Verwaltungsaufwand. Dieser wird, ungeachtet weitergehenden Schadens, mit 5,00 € je Buchungsvorgang in Rechnung gestellt.


III. Pflichten der Teilnehmer / Leistungszurückbehaltung

Bereitstellung von veröffentlichungsfähigen Angaben zur Kanzleipräsentation (Homepage) gem. zur Verfügung gestelltem Datenblatt.

Prüfung der vollzogenen Einträge auf der Grundlage einer eigens zur Verfügung gestellten Datenerhebung sowie Freigabe der Daten und Homepage, mittels Rückfax oder -mail.

Zahlung der jeweils vereinbarten Entgelte nach Maßgabe des vertraglich in Anspruch genommenen, jeweils zum Beginn des jeweiligen Vertragsjahres, jedoch nicht vor Rechnungserteilung. Eine ausgebliebene Homepagefreigabe ohne Bekanntgabe evtl. Beanstandungen der eingetragenen Daten rechtfertigt kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder sonstiges Gegenrecht.

Sofern vereinbart, Bereitstellung von allgemein verständlichen Fachbeiträgen nebst Bereitstellung eines Fotos des Autors

Es ist Sache der Kanzlei, Bilder (Fotos) in dem Datei-Format jpg ( 150 x 110 Pixel) und Texte als Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Bei Abweichungen vom Standard ist AdvoGarant berechtigt, Umformatierungen auf Kosten der Kanzlei vornehmen zu lassen, wobei je angefangene halbe Stunde eine Vergütung von 39,00 € in Ansatz gebracht wird.

AdvoGarant ist bei Zahlungsverzug zur Zurückbehaltung der Leistungen berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung / Mahnung / Abmahnung bedarf.


IV. Veröffentlichungen / Public Relation bzw. Redaktionsmarketing

Soweit die Kanzlei über AdvoGarant eigene Beiträge veröffentlicht, so findet in fachlicher Hinsicht eine Zensur nicht statt.

Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht nur, soweit hierfür ein Entgelt vereinbart ist. AdvoGarant ist berechtigt, eingereichte Texte redaktionell zu überarbeiten. Änderungen bedürfen vor Veröffentlichung der Zustimmung des Autors, die dieser bereits jetzt mit der Ausnahme erteilt, dass der Autor auf die an ihn abgesandte Zustimmungsanfrage (via Mail, Fax oder Post) nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Absendung reagiert hat.

Die Publikationen müssen allgemein verständlich gehalten sein und einen inhaltlich in sich selbst abgeschlossenen Fachbeitrag enthalten, dürfen im Text selbst keinen Hinweis auf den Autor oder eigene Leistungen des Autors beinhalten, nicht gegen die guten Sitten verstoßen und dürfen keine Waren, Dienstleistungen, Spiele u.ä. anbieten. Länge: 3.500 Zeichen +/- 10% ; bei längeren Beiträgen muss eine Aufteilung in abgeschlossene Abschnitte von ca. 3.500 Zeichen +/- 10% gegeben sein. Die Überschrift darf nur aus einem Schlagwort / Begriff bestehen und der nachfolgende 1. Satz muss die Problematik erläutern bzw. dazu hinführen (max. 150 Zeichen). Insgesamt wird anempfohlen, möglichst nachfolgende Fragen aufzuwerfen und zu beantworten: Was? Wer? Wie? Wann? Wo?

Ein Anspruch auf wiederholte Veröffentlichung, Verbreitung und sonst öffentliche Zugänglichmachung ein und desselben Beitrags besteht nur, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Nicht in Anspruch genommene Veröffentlichungsrechte berechtigen nicht zur Minderung / Zurückbehaltung des Entgelts oder zu sonstigen Gegenrechten.

Der Kunde räumt AdvoGarant das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von ihm übermittelten Manuskripte im Internet, in e-Newslettern sowie in Printmedien zu verwerten. Diese Rechtegewährung umfaßt sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den Manuskripten sowie das Recht, diese Rechte gegen Entgelt auf Dritte zu übertragen.

Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Gebührenansprüchen aus der Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte.

AdvoGarant wird den Kunden in den gebuchten Redaktionsdienstleistungen als Urheber der Fachbeiträge nennen. Bei einer Verwertung der Manuskripte außerhalb der gebuchten Leistungen verzichtet der Kunde auf eine namentliche Nennung als Autor des Beitrags.

AdvoGarant kann die eingeräumten Rechte an den Beiträgen vollständig oder teilweise, auch ausschließlich, auf Dritte übertragen.

AdvoGarant ist im Interesse der SEO (SearchEngine-Optimierung) berechtigt, die in dem jeweiligen Beitrag enthaltenen Begriffe zu verschlagworten, dies durch Unterstreichungen kenntlich zu machen und zu anderen Begriffen zu verlinken.


V. Vertragspartner

Bei Personengesellschaften erfolgt der Ein- und Austritt nur einheitlich in der Gesamtheit der Gesellschafter; dies gilt auch für Bürogemeinschaften, soweit ihnen unbeanstandet eine einheitliche Rechnung erteilt wurde. AdvoGarant kann Ausnahmen zulassen. Die Gesellschafter / Mitglieder von Bürogemeinschaften haften als Gesamtschuldner.


VI. Haftung

1.    AdvoGarant haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

2.   Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AdvoGarant im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

3.      Gerät  AdvoGarant durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist AdvoGarant ihre Leistung unmöglich geworden oder hat AdvoGarant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von AdvoGarant für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

4.      Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von AdvoGarant ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für nicht von diesen AGB erfasste Störungen, die durch Inkompatibilität der auf dem Kundensystem vorhandenen Komponenten mit der Hard- und Software verursacht werden und für  Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

5.      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.      Soweit die Haftung von AdvoGarant nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AdvoGarant.

VII. Fristlose Kündigung / Veröffentlichungs- und Marketingpartner / Minderung

Bei Internet- oder Datenbankausfall von mehr als 1,5 % p.a. ist der Teilnehmer daran anschließend zur zeitanteiligen Kürzung des von ihm zu zahlenden Entgelts berechtigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, AdvoGarant fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

AdvoGarant ist in der Auswahl seiner Marketingpartner und der Medien in Bezug auf die Veröffentlichung von Fachbeiträgen frei. Ein Anspruch auf bestimmte Veröffentlichungspartner oder Medien besteht nicht. Bei Wegfall einzelner Veröffentlichungspartner oder einzelner Medien begründet dies nicht den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder das Recht zur Kündigung.

Soweit die Veröffentlichung von Fachbeiträgen oder als Kanzlei des Tages nicht möglich sein sollte, so ist der Teilnehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Teilservices berechtigt; in diesem Fall besteht Anspruch auf Rückerstattung des damit verbundenen Entgelts. Weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Soweit einzelne Services kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, so entfallen im Hinblick auf die Kostenfreiheit jegliche Erfüllungs-, Minderungs-, Erstattungs- oder Kündigungsrechte, es sei denn, es sei etwas anderes schriftlich vereinbart.


VIII. Datenschutz

Der Kunde wird in Übereinstimmung mit § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass AdvoGarant Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet.


IX. Besonderheiten Homepage / Mailservice

§ 1 Nutzungsrechte/ Systemvoraussetzungen

  1. Die interaktive Homepage einschl. Mailservice stehen dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Rahmen der Leistungsbeschreibung nach Nr. I. 1.a dieser Zusatz-AGG zur Verfügung. Die Rechte an den Sourcen gehen nicht auf den Kunden über.

  2. Der Service von Google-Maps ist nicht Gegenstand der Nutzungsrechte, die der Kunde allein in einem mit Google begründeten Rechtsverhältnis derzeit kostenfrei ausübt. Die Einbindung von Google-Maps erfolgt unter Berücksichtigung der Urheber- und Nutzungsrechte von Google. Soweit Google diesen Service nicht mehr kostenfrei zur Verfügung stellt und / oder der Kunde ein anderes Lizenzverhältnis zu Google nicht einzugehen bereit ist, so ist AdvoGarant berechtigt, den Service ohne Vorankündigung aus der Homepage zu entfernen, ohne dass dies zu Minderungen oder sonstigen Gegenrechten führt.

  3. Die interaktive Homepage bedingt das Hosting der URL (Internetanschrift) bei AdvoGarant, die die URL (Internetanschrift) nach einer evtl. Vertragsbeendigung kosten- und bedingungsfrei auf einen vom Kunden zu benennenden Provider (zurück)zuübertragen hat, sofern keine Zahlungsrückstände bestehen.

§ 2 Vertragsbeginn und –dauer / Leistungsbereitstellung / Individualinhalte und Individualgestaltungen / Änderungen durch    Kunden / Mandantenlogin / Designaustausch

1.    Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrags und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

2.    Die Bereitstellung der “Interaktive Homepage” erfolgt innerhalb eines Monats ab Auftragsbestätigung.

3.    AdvoGarant wird die Homepage mit Texten und Bildern des Kunden bestücken, insbesondere als txt-Datei gelieferte Texte wie Lebensläufe und Kanzleiprofile innerhalb von ca. 2 Wochen nach Anlieferung in die Standardhomepagestruktur integrieren. Gleiches gilt für Fotos (150 x 110 Pixel) und Kanzleilogo (max 350 x 65 Pixel), die nur als JPG-Datei oder als GIF-Datei mit durchsichtigem Hintergrund integriert werden. Zulässige Bildformate sind jpg, png und gif mit Maximalgröße 1 MB. Empfohlen werden Bildbreiten von nicht über 560 px.

4.   Sonderwünsche des Kunden, die über die Standardhomepagestruktur hinaus gehen (, z.B. andere Farbwahl, Einbau weitergehender Seiten, abweichende Seitenaufteilungen / -gestaltungen oder anderer Graphiken werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Sonderwünsche können zu Verzögerungen bei der Bereitstellung führen. In diesem Fall beginnt die Zahlungsverpflichtung des Kunden erst mit der Bereitstellung und die vertragliche Leistungsdauer (Bereitstellung) von AdvoGarant verlängert sich um den Zeitraum der Verzögerung.

5.   Die Website ist so angelegt, dass der Kunde diese mit DV-Grundkenntnissen selbst ändern und mit eigenen Inhalten bestücken kann.  Der Kunde erhält hierfür eine Bedienungsanleitung in PDF-Format. Entsprechendes gilt für den Blog  mit seinen wesentlichen Grundfunktionen (Blogbeiträge eintragen, kommentieren, löschen, gruppieren), im Übrigen ist die Bloganleitung in englischer Sprache.   

6.  Die Website ist für max. sechs waagerechte Reiter (Navigationspunkte) ausgelegt. Die senkrechte Navigation außerhalb des Headers kann nach Belieben erweitert werden. Die Website kann mit bis zu 3 Tweets belegt werden.

7.   Soweit und sobald der Kunde die datentechnische Berechtigung zur Änderung seiner Homepage durch Bereitstellung eines Kunden-Login erhalten hat, ist er für Inhalte und Veränderungen seiner Website selbst verantwortlich. AdvoGarant protokolliert die vom Kunden vorgenommenen Änderungen zum Nachweis der Veränderungen durch den Kunden selbst.

8.    Der Kunde erhält ein einheitliches Login (Passwort, Benutzername) für sämtliche seine Mandanten. Soweit es dem Kunden ermöglicht wird, den eigenen Mandanten / Kunden oder sonstigen Dritten auf http-Basis jeweils ein separates Login zur Verfügung zu stellen, so obliegt diese Mandanten-/Kundenverwaltung dem AdvoGarant- Kunden allein in eigener Verantwortung. 

9.    Der Kunde ist einmal jährlich berechtigt, das Design innerhalb derselben Designgruppe (= die Navigationen befinden sich auf denselben Positionen) kostenfrei auszutauschen.

§ 3 Email-Verkehr, Verbote

1.   AdvoGarant übernimmt keine Gewähr für die Freiheit weitergeleiteter Emails von Viren, Trojanern oder sonstiger zerstörender oder behindernder Eigenschaften. Es ist Sache des Kunden, seine eigene DV mit Schutzprogrammen zu versehen.

2.    AdvoGarant ist berechtigt, im vorbeschriebenen Sinn als verdächtig eingestufte Mails nicht an den Kunden weiterzuleiten. Der Kunde wird hierüber via gesonderter eMail informiert und er kann in der AdvoGarant.de-Kundenzone das weitere Vorgehen selbst bestimmen, die als verdächtig eingestufte Mail lesen, weiterleiten oder löschen.

3.    Es ist den Kunden untersagt, Werbemails oder sonstige Mails mit rechtswidrigen Inhalten zu versenden. Zuwiderhandlungen werden mit einer sofort fälligen Vertragsstrafe iHv. 5.000,00 € belegt. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Mandantenhotlines

1.    AdvoGarant behält sich vor, auf Antrag zur Verfügung gestellte Servicenummern (0900) nach mindestens einmonatiger, vorheriger Ankündigung gegen eine andere Servicenummer auszuwechseln. Aus diesem Wechsel kann der Kunde keine Rechte ableiten.

2.    Die Abrechnung der Servicenummer erfolgt vierteljährlich. Turnusabweichende Abrechnungen sind bei Zahlung eines Entgelts von 3 € / Zusatzabrechnung jederzeit möglich.

3.    Die Ausschüttung beläuft sich bei einer kundenseitigen Tarifirung 1,98 €/ min. brutto nach Geldeingang brutto auf 1,30 €/Min. brutto (auch bei Mobileanfragen) , soweit individuell nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Online-Mahnbescheid/ -Beratung

1.    Hierbei handelt es sich um Serviceangebote der Kanzlei an die eigenen Mandanten und Homepagebesucher. Das Inkasso gegenüber den Online-Mandanten obliegt der jeweils teilnehmenden Kanzlei.

2.    Hinter dem Onlinemahnbescheid steht keine separate Kanzleisoftware. Die vom Mandanten eingegebenen Daten müssen in die -vorausgesetzte- eigene Software übertragen werden.

3.    Die Daten für Onlinemahnbescheid und Onlineberatung werden aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch gelöscht, sobald die Kanzlei diese abgerufen hat. Im Interesse der eigenen Dokumentation empfehlen wir, die jeweilige Korrespondenz unverzüglich in eigener Verantwortung zu speichern.

§ 6  Freiwillige Leistungen (Mandanten- bzw. Videokonferenz/Twitterinhalte)

  1. Freiwillige Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Service sind "Mandantenkonferenz" und die von AdvoGarant bei der Homepagevariante "New Media" zur Verfügung gestellten Inhalte für die Zwitter-Präsentation.

  2. Mit der Mandantenkoferenz wird die Möglichkeit eröffnet, via Videokonferenz mit dem Mandanten 128 Bit-verschlüsselt (AES) zu kommunizieren. Das System ist bei Standardeinstellung (Internetanbindung beider Gesprächspartner bei DSL mindestens 1000, neueste Version Adobe Flash Player sowie internettaugliche Webcam und Mikrophone) voll funktionstüchtig, jedoch können im Hinblick auf die bei den Beteiligten nicht sicherzustellenden / prüfbaren Systemvoraussetzungen einerseits und wegen nicht beeinflussbarer Sonderfaktoren wie Verbindungsprobleme durch Firewalls, Proxies u.a. keine Gewähr für den ungestörten Gesprächsablauf übernommen werden.

  3. Im Hinblick auf das Vorstehende wird die Mandantenkonferenz als freiwillige Zusatzleistung ohne Leistungsverpflichtung zur Verfügung gestellt. Störungen des Service oder dessen Wegfall berechtigen nicht zu(r) außerordentlichen Kündigung, Minderung, Zurückbehaltung, berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zum Rücktritt. Entsprechendes gilt für die Bereitstellung der Twitter-Inhalte.

  4. Verbindungen mittels der Mandantenkonferenz werden mit 0,25 € / Min. netto in Rechnung gestellt.


§ 7 Verfügbarkeit / Browserkompatibilität und Bildschirmauflösung

1.    AdvoGarant erbringt die Leistungen der Homepage und /oder die damit verbundenen Dienstleistungen inkl. Mailservice mit einer  Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5 % im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die Verfügbarkeit  berechnet sich wie folgt: Die Verfügbarkeit in Höhe von 98,5 % beträgt 8629 Stunden (98,5 % = (365x24h) – 1,5%= gerundet 8629 Stunden pro Jahr). Die nachfolgenden Ausfallzeiten werden für die  Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt:Ausfälle / Störungen aufgrund von Störungen an den Hausinstallationen (z.B. Inhouse-Verkabelung), Stromversorgungs-anlagen oder an Kundenausrüstungen.

2.    Bei Ausfall bis zu 1,5% sind Minderungs- und/oder Kündigungsrechte ausgeschlossen. Weitergehender Ausfall rechtfertigt nur zu zeitanteiliger Minderung, nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt, es sei denn, AdvoGarant fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Entsprechendes gilt für den mit der Homepage verbundenen Mailservice.

3. Die Homepages und Homepageinhalte sind bestimmt für folgende Browser: Mozilla FireFox, InternetExplorer, Opera, Google Chrome und Safari. Die Versionen der genannten Browser werden nur soweit unterstützt, wie der Browseranbieter diese noch offiziell anbietet und aktualisiert. Niedrigere Versionen werden nicht mehr unterstützt und führen unter Umständen zu Anzeigefehlern.

4.    Die Bildschirmauflösung der Homepages ist auf (heute übliche) 1024 x 768 Pixel oder höher ausgelegt. Bei niedrigeren Auflösungen kann es zu Verschiebungen im Bildschirm kommen.

§ 8 Kontrollobliegenheiten

1.    Jeder Kunde hat

·      sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Homepage, insbes. des “Impressum / Pflichtangaben” zu überzeugen. Auch ohne ausdrückliche Freigabe ist AdvoGarant zur Freischaltung im Internet berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, was die Fälligkeit des Entgelts bei nicht erteilter Freigabe jedoch nur dann berührt, wenn diese berechtigt verweigert wird.

·      sich von der Richtigkeit der ins Netz gestellten, rechtlichen Inhalte zu überzeugen und AdvoGarant evtl. Anregungen und Bedenken unter nachvollziehbarer Angabe der Beanstandung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

·      seine Homepage einschl. der darin enthaltenen Services zu Beginn der Leistung sowie in ¼-jährlichem Turnus auf Präsenz, Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität  zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich unter nachvollziehbarer Angabe der Beanstandung schriftlich abzumahnen.

2.    Die Verletzung der vorstehenden Obliegenheiten führt zum Ausschluss von Minderungs- und / oder sonstigen Gegenrechten einschließlich des Rechts zur außerordentlichen Kündigung.

 3.      AdvoGarant steht das mindestens zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.

§ 9 Änderungsberechtigung / Aktualisierungsvollmacht

AdvoGarant ist berechtigt, Änderungen an den Homepages vorzunehmen, und, ohne abschließende Aufzählung, Jurathek / Steuerthek in eine “Bibliothek” ( o.ä. Bezeichnung ) zusammenzufassen und Navigationspunkte umzubenennen sowie die inhaltsbezogenen Angebote optisch anders zu gestalten und inhaltlich neu auszurichten.

Der Kunde bevollmächtigt AdvoGarant, seine Website mit Urteilen, Pressemitteilungen und Fachbeiträgen zu aktualisieren.

§ 10 Vertragsende

Nach Vertragsbeendigung ist AdvoGarant berechtigt, die Homepage und deren Inhalt im Internet zu löschen. Eingehende eMails werden an eine neue Anschrift des Kunden weitergeleitet, sofern dies bei Kündigung beantragt wird. Hierfür wird eine mtl. Pauschale iHv. 5,00 € netto berechnet.


X. Besonderheiten 24-Std.-Telefonservice

Systemvoraussetzung: ISDN-Telefonanschluss

§ 1 Leistungspflichten von AdvoGarant–Telefonsekretariat

  1. AdvoGarant-Telefonsekretariat stellt die Annahme eingehender Telefonate ganzjährig 24 Std. mit einer Verfügbarkeit des Telefonservers zu 98.5 % p.a.. Einzelheiten ergeben sich aus § 6 Abs. 1 zu "X. Besonderheiten 24-Std.-Telefonservice".

  2. Eingehende Anrufe werden nach Maßgabe des Kundenwunsches begrüßt, soweit der Anrufer nicht zuvor den Verbindungsaufbau abbricht. Protokollierte Nachrichten der Anrufer werden via eMail, Fax oder SMS an den Auftraggeber weitergeleitet.

  3. AdvoGarant-Telefonsekretariat stellt auf Wunsch Servicenummern (0180-1, 0180-5, 0800) zur Verfügung.

  4. Verbindungen in oder aus ausländische(n) Mobilfunknetzen sowie SMS ins Ausland werden nicht unterstützt. Weitere Details zum Auslandsverkehr ergeben sich aus § 8 Preise.

§ 2 Obliegenheiten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind online vorzunehmen.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dienstleistungen des AdvoGarant -Telefonsekretariat weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Genehmigung in keinerlei Hinsicht auf AdvoGarant -Telefonsekretariat Bezug nehmen.

  3. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Anrufbearbeitung ist der Auftraggeber verpflichtet, AdvoGarant -Telefonsekretariat rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn der Auftraggeber für die für ihn bestimmten Benachrichtigungen über einen Zeitraum von mehr als 6 Tagen nicht erreichbar ist oder hierauf nicht reagieren kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AdvoGarant -Telefonsekretariat unverzüglich mitzuteilen, sollten fehlerhaft Anrufe an ihn weitergeleitet worden sein.

  4. Der Auftraggeber hat technische Einrichtungen, über die der Auftraggeber Benachrichtigungen des AdvoGarant-Telefonsekretariats empfängt, empfangsbereit zu halten.

  5. Dem Auftraggeber obliegt jeweils am 01. eines jeden Monats die Sichtung seines Accounts im Kundenbereich von www.AdvoGarant.de (Briefkastenleerung), sobald der dafür vorgesehene eMail-Briefkasten installiert ist. Im Hinblick auf die Unwägbarkeiten des elektronischen Informationsverkehrs (z.B. SMS, Spamfilter bei Mails) wird dringend empfohlen, sich mindestens einmal täglich im Kundenbereich von www.AdvoGarant.de darüber zu informieren, ob Nachrichten für den Auftraggeber hinterlegt sind.

  6. Passwort / Sicherheitsanforderungen

    1. Für den Zugang zu AdvoGarant-Telefonsekretariat erhält der Auftraggeber im Rahmen der Registrierung ein persönliches Passwort in Form einer Buchstaben- und/oder Zahlenfolge sowie für Telefondienstleistungen eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und eine Kundennummer, kurz: Ident-Daten.

    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung seiner Ident-Daten und ist für alle Schäden, die aus der unbefugten Verwendung oder der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich.

    3. Die Ident-Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen, mindestens ¼-jährlich geändert werden. Soweit Anlass zu der Befürchtung besteht, dass unberechtigte Personen von den Ident-Daten Kenntnis erlangt haben, hat der Auftraggeber die betreffenden Ident-Daten unverzüglich zu ändern bzw. zu sperren oder sperren zu lassen. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. Die vorstehenden Pflichten obliegen dem Auftraggeber auch, wenn er die Nutzung seines Accounts dritten Nutzern zugelassen hat.

  7. Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Woche nach deren Auftreten dem Auftragnehmer unter nachvollziehbarer Angabe der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. AdvoGarant-Telefonsekretariat hat dann zunächst das wiederholte Recht, die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern.

  8. Verstöße gegen vorstehende Obliegenheiten führen zum Verlust von Schadenersatzan-sprüchen.

§ 3 Entgelte / Bezahlverfahren / Sicherheitsleistung / Zurückbehaltungsrechte

  1. Soweit im Antrag oder nachfolgend nichts anderes vereinbart, gelten die in § 8 angegebenen Entgelte.

  2. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte (Verbindungs-, Benachrichtigungs- und durch Personal verursachte Gesprächsbearbeitungsentgelte) werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder sonstigen Aufträgen und Leistungen berechnet.

  3. Rechnungen werden jeweils am Monatsletzten online über den nur für den Auftraggeber zugänglichen Account im Kundenbereich von www.AdvoGarant.de bereitgestellt. Die Dokumente sind im PDF-Format zum Download verfügbar. AdvoGarant-Telefonsekretariat lässt dem Auftraggeber die Rechnung auf dessen Wunsch gegen Zahlung von € 2 pro Rechnung per Post zukommen. Die Kostenpflicht entfällt solange, wie der entsprechende Postaccount im Kundenbereich noch nicht eingerichtet ist.

  4. Sämtliche Zahlungen sind, soweit nicht ein internetbasiertes Bezahlverfahren zur Anwendung kommt, unter Angabe der Rechnungskennung auf das jeweils angegebene Konto zu leisten. Das Bezahlerfassungssystem von AdvoGarant -Telefonsekretariat ist bank- und buchungstechnisch automatisiert und kalkuliert, so dass Zahlungen ohne oder mit falscher bzw. unleserlicher Rechnungskennung bzw. mit rechnungsabweichendem Betrag nicht ohne Zusatzaufwand verbucht werden können. Dies führt zu nicht im Preis kalkuliertem Verwaltungsaufwand. Dieser wird, ungeachtet evtl. weitergehenden Schadens, mit € 10 je Buchungsvorgang in Rechnung gestellt, sofern keine berechtigte Minderung des Zahlungsbetrags gegeben ist. Kosten für Mahnungen und evtl. Rücklastschriftbearbeitung werden mit pauschaliert € 10 je Vorgang berechnet.

  5. Die Leistungsentgelte sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist AdvoGarant-Telefonsekretariat berechtigt, gegenüber den Auftraggebern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz p.a. zu fordern. AdvoGarant-Telefonsekretariat ist im Verzugsfalle weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Anrufe im Rahmen des AdvoGarant-Telefonsekretariats nicht anzunehmen und / oder den Auftraggeber-Account sofort zu sperren.

  6. AdvoGarant-Telefonsekretariat ist berechtigt, die im Falle der Inanspruchnahme einer Servicenummer vereinbarte Sicherheitsleistung nachträglich auf die Höhe der Verbindungskosten des letzten Monats anzupassen. Im Übrigen können beide Seiten Anpassung auf diejenige Höhe verlangen, die den Kosten der durchschnittlichen Inanspruchnahme der letzten 3 Monaten entspricht.

  7. AdvoGarant-Telefonsekretariat kann Sicherheiten vor Weiterleitung eingehender Telefonate ins Ausland oder in das Mobilfunknetz verlangen.

  8. Der Auftraggeber hat Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Benachrichtigung über die Bereitstellung der Rechnung zum Download zu erheben. Erkennt AdvoGarant-Telefonsekretariat die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet AdvoGarant-Telefonsekretariat dem Auftraggeber zuviel gezahlte Beträge. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch AdvoGarant-Telefonsekretariat anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.

  9. AdvoGarant-Telefonsekretariat ist zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 100 € berechtigt.

§ 4 Haftung

  1. AdvoGarant-Telefonsekretariat haftet nur, wenn eine AdvoGarant-Telefonsekretariat zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung von AdvoGarant-Telefonsekretariat ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 3 nicht entsprochen hat, außer für den Fall, AdvoGarant-Telefonsekretariat hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Der Auftragnehmer ist zu einer über die Passworteingabe hinausgehenden weiteren Identitätsprüfung nicht verpflichtet. Der Missbrauch des dem Auftraggeber übermittelten Passworts berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber AdvoGarant-Telefonsekretariat.

  2. Steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen Dritter (Telekommunika-tionsprovider) oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet AdvoGarant-Telefonsekretariat dem Auftraggeber nur insoweit, als der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Auftraggeberschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber AdvoGarant -Telefonsekretariat haftet. Eine Haftung für Ausfälle beim Internet-provider ist ausgeschlossen, soweit AdvoGarant-Telefonsekretariat nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

  4. Tritt nach diesen oder den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung der AdvoGarant ein, wird für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Anlagenausfall, Programmfehler oder Datenverlust, kein Ersatz geleistet.

  5. Die Haftungssumme wird für das Telefonsekretariat auf 500,00 € und für jede fehlerhafte Annahme, Eingabe oder Übermittlung, für die AdvoGarant einzustehen hat, auf 20,00 € begrenzt.

§ 5 Datenschutz/ Verschwiegenheit

  1. AdvoGarant-Telefonsekretariat erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen Nutzungsentgelte. Hierauf weist AdvoGarant-Telefonsekretariat ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin.

  2. Im Rahmen der Registrierung werden von AdvoGarant-Telefonsekretariat personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Auftraggeberbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Hierzu zählen u. a. Informationen über Telefonverhalten. Der Auftraggeber erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit.

  3. Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Auftraggeber gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgeschrieben oder (noch) zur Rechnungsabwicklung erforderlich.

  4. AdvoGarant-Telefonsekretariat ist verpflichtet, seine Mitarbeiter der Verschwiegenheit gem.  Datenschutzrechts sowie der anwaltlichen Verschwiegenheit schriftlich zu unterwerfen. Entspechendes gilt für Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter.

§ 6 Verfügbarkeit / Vertragsabwicklung

  1. AdvoGarant erbringt die Leistungen des Telefonservice und /oder die damit verbundenen Dienstleistungen inkl. Mail- und Faxservice mit einer  Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5 % im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die Verfügbarkeit  berechnet sich wie folgt: Die Verfügbarkeit in Höhe von 98,5 % beträgt 8629 Stunden (98,5 % = (365x24h) – 1,5%= gerundet 8629 Stunden pro Jahr). Die nachfolgenden Ausfallzeiten werden für die  Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt:Ausfälle / Störungen aufgrund von Störungen an den Hausinstallationen (z.B. Inhouse-Verkabelung), Stromversorgungs-anlagen oder an Kundenausrüstungen.

  2. Für den Fall des Vertragsendes als AdvoGarant-Kunde kann der Auftraggeber beantragen, die ihm evtl. zur Verfügung gestellte(n) Servicenummer(n) für die Dauer bis 24 Monate weiter über den AdvoGarant-Telefonsekretariat nutzen zu können. AdvoGarant-Telefonsekretariat kann dies im Hinblick auf die anfallenden Telefongebühren von der Leistung einer Sicherheit analog § 3 Abs. 6 bzw. 7 abhängig machen. Für die Dauer der Nachlaufzeit gelten die Entgelte nach § 3 Abs. 1 entsprechend, zzgl. einer mtl. Rechnungsbearbeitungspauschale von € 20,00 zzgl. MwSt.

§ 7 Wichtiger Hinweis

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Gesprächsinformationen via SMS an den Auftraggeber nicht sicher ist, da die Telefonprovider SMS teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen oder gar nicht vornehmen. Es wird daher angeraten, in jedem Fall einen zusätzlichen Informationsweg vorzusehen.

§ 8 Preise

Grundpreise

Einmalige Einrichtung für Servicerufnummer

kostenlos

Bereitstellung monatlich

gem. Antrag


Sekretariatsentgelte¹

Gesprächsannahme (Personal)

1. bis 30. Minute

0,85 €

31. bis 300. Minute

0,79 €

ab 301. Minute

0,69 €


Anruf Verbindungskosten¹

Ins deutsche Festnetz

0,12 €

In deutsche Mobilfunknetze

0,34 €

In europäische Festnetze

0,14 €


Sonstige Kosten

E-Mail-Benachrichtigung

kostenlos

SMS-Benachrichtigung (pro SMS)

0,12 €

Fax-Benachrichtigung (pro Fax)

0,08 €

Servicenummern, Einrichtungs- und Bereitstellungskosten

Einmalige Einrichtung


kostenlos

mtl. Bereithaltung


kostenlos


Servicenummern, zusätzliche Verbindungsentgelte¹


€ / Min.

0180-1

aus dem deutschen Festnetz

0,055


aus dem Mobilfunknetz

0,055

0180-5

aus dem deutschen Festnetz

0,000


aus dem Mobilfunknetz

0,000

0800-

aus dem Festnetz: Mo.-Fr.

0,055


aus dem Festnetz: Wochentags/Feiertags

0,035


aus dem Mobilfunknetz

0,025


aus Telefonzellen

0,250


Bei Einwahl aus dem Ausland wird ein zusätzliches Entgeld / Min. erhoben

0,04 €

und für Verbindungen ins Mobilfunknetz / Min.

0,30 €


*Sowie von 00:00 - 24:00 h an allen Sa. / So. und im gesamten Bundesgebiet gültigen, gesetzlichen Feiertagen


XI. Besonderheiten 24-Std.-Schreibsekretariat

Vorbemerkung

Der AdvoGarant Schreibservice erbringt Dienstleistungen zu den bei Beauftragung jeweils angegebenen Konditionen, die sich jeweils zzgl. MwSt. verstehen. Die nachfolgenden, ausschließlich geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstrecken sich auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Leistungsumfang

  1. AdvoGarant ist ein Internet-Sekretariat und erbringt Sekretariatsdienstleistungen entsprechend dem vom Kunde gewählten Angebot und in Absprache mit diesem. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt AdvoGarant die Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Der Kunde diktiert einen Text, versendet sein Diktat per E-Mail als dss-Voicedatei an AdvoGarant und erhält binnen 24 Stunden (an Wochenenden und Feiertagen 48 Stunden) das Diktat geschrieben als Word-Datei per E-Mail zurück. Bei Eingang des Diktats bei AdvoGarant zwischen 19.00 abends und 07.00 früh berechnet sich die Erfüllungszeit ab 07.00 früh des Folgetages bzw. des angefangenen Tages. § 2 Absatz. 4 bleibt unberührt.

  2. Zu den Sekretariatsdienstleistungen von AdvoGarant gehören - im notwendigen zeitlichen Umfang und zu den jeweils vereinbarten Einzelpreisen - insbesondere:

    1. Die Einrichtung einer Zugangskennung, um das Diktat versenden zu können;

    2. Die Einrichtung einer Benachrichtigungsfunktion per SMS und/oder per E-mail, mit der der Kunde über geschriebene und an ihn gesendete Diktate benachrichtigt wird;

    3. Die Einrichtung eines E-Mail-Postfaches, das über ein Web-Interface nach Eingabe eines durch AdvoGarant zugeteilten und später vom Kunde abänderbaren Passwortes abrufbar ist. Hierüber werden sämtliche eingehenden und ausgehenden Diktate verfügbar gehalten.

  3. Jegliche - entgeltliche oder unentgeltliche - Überlassung der Dienstleistungen an Dritte ist dem Kunde untersagt. Das Diktat muss stets Bezug zu dem Kunden aufweisen.

  4. AdvoGarant sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. AdvoGarant sorgt unter anderem durch Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass Diktate in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unrichtig oder zeitlich verzögert weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftraggebers (§ 3 Absatz 9) unabdingbar.

  5. Die Leistungen von AdvoGarant erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in seinem Vorhaben, welches der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. AdvoGarant übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, das über die Erbringung der Schreibarbeiten hinausgeht.

  6. Technische Voraussetzung: Diktiersystem für dss-Dateien (z.B. Olympus, Grundig u.a.) mit USB-Kabel und Internetzugang.

§ 2 Inanspruchnahme des Service und Anmeldung, Einzelbeauftragungen

  1. Zur Inanspruchnahme des Services bedarf es einer separaten Anmeldung des Kunden via Internet. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch Zusendung per Email

  2. Angebote von AdvoGarant über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und bis zu einer konkreten Beauftragung unverbindlich. Ein bestimmter Leistungsumfang ist für AdvoGarant nur dann verbindlich, wenn dieser zwischen dem Kunden und AdvoGarant vereinbart worden ist. Dies erfolgt mittels Einzelbeauftragung via Internet.

  3. Zur Einzelbeauftragung bedarf es eines Auftrags des Kunden sowie der Auftragsbestätigung durch AdvoGarant. AdvoGarant erteilt dem Kunden unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese erfolgt durch Zusendung per Email. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Kunde von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Account des Kunden befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Kunden kommt es nicht an. Der Kunde erklärt bei Auftragserteilung über das Internet AdvoGarant (nochmals) sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der jeweilige Einzelvertrag ( Auftrag ) geschlossen.

  4. Die in § 1 Abs. 1 vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zur Ausführung der Dienstleistung relevanten Daten vor, verlängert sich die Lieferzeit bis zur vollständigen Vorlage aller relevanten Daten bei AdvoGarant.

  5. Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

  6. Die Leistungen von AdvoGarant erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in seinem Vorhaben, welches der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. AdvoGarant übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, das über die Schreibarbeiten hinausgeht.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. AdvoGarant erbringt die Leistungen blanko entsprechend den derzeit gültigen DIN 5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung und dem Stand der Technik. Dies trifft insbesondere bei Transkriptionen zu. Eine ungenügende Aufnahme oder Sprachqualität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. In einem solchen Fall gilt die Regelung in § 2 Absatz 3 entsprechend. Die dadurch verursachten Mehrkosten für einen höheren Zeitaufwand trägt der Kunde.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Diktat Eigennamen, Fremdworte, Fachausdrücke und ähnliche Besonderheiten entweder beim Diktat zu buchstabieren oder diese schriftlich in der dafür vorgesehenen Mitteilungsfunktion niederzulegen. Die Diktate sind außerdem verständlich, langsam und mit Satz- und sonstigen Zeichen zu diktieren. Bei Beginn des Diktats ist die Art des Schriftstückes ( z.B. Brief, Gutachten, Schriftsatz an Gericht o.ä. ) anzugeben. Adressen sind nach Erhalt der Word-datei selbst einzustellen. Falls aufgrund Nichtbeachtung dieser Vorgaben Mängel am hergestellten Dokument entstehen, besteht kein Anspruch des Kunden gegen AdvoGarant.

  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für AdvoGarant unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten.

  4. Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der AdvoGarant alle aus der Benutzung dieser Daten entstehenden Schäden und stellt AdvoGarant von allen Ansprüchen Dritter frei.

  5. Von allen der AdvoGarant übertragenen Daten behält der Kunde Kopien, auf die AdvoGarant bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist AdvoGarant berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Daten zu löschen.

  6. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehrkosten) vom Kunde selbst zu tragen.

  7. Der Kunde hat es zu vermeiden, dass im Rechts- und Geschäftsverkehr der Eindruck entstehen kann, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der AdvoGarant zuzurechnen.

  8. Der Kunde verpflichtet sich, seinen über AdvoGarant geführten Account vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte - beispielsweise durch regelmäßige Änderung - zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der AdvoGarant unverzüglich (per E-mail) mitzuteilen.

  9. Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Internetanschluss etc.) empfangsbereit sind.

  10. Sobald dem Kunde Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Diktat durch Mitarbeiter der AdvoGarant möglicherweise nicht, nicht vollständig oder unrichtig bearbeitet worden ist obliegt es dem Kunde, in ihm zumutbaren Umfang durch E-Mail diese Unklarheiten auszuräumen, um evtl. drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Diktate solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden oder dessen Vertragspartner haben können. Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Word-Datei gegenüber der AdvoGarant anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Anzeigefrist sind Ansprüche ausgeschlossen.

§ 4 Leistungsentgelt

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist. Das Leistungsentgelt für die Dienstleistungen richtet sich nach den bei Beauftragung jeweils angegebenen Konditionen.

  2. Für sämtliche nachträgliche Korrekturen oder Änderungen von bereits erledigten Aufträgen seitens des Kunden, gilt das vorgenannte Leistungsentgelt. Bei unwesentlichen Mängeln seitens AdvoGarant ist XI § 6 Absatz 7 zu beachten.

  3. Die Leistungsentgelte für erbrachte Dienstleistung werden mit Rechnungsstellung fällig.

  4. AdvoGarant stellt dem Kunde jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats für die im vorhergehenden Monat erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung, aus der auch die Einzelentgelte ersichtlich sind. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, der AdvoGarant bei Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren von einem von ihm zu benennenden Girokonto zu erteilen. Das Leistungsentgelt wird jeweils monatlich unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der Rechnung mittels Lastschrift eingezogen. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Kunden mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Kunde, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen bzw. - falls auch dies nicht möglich ist - den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungserhalt auf eigene Kosten zu überweisen.

  6. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist (XI. § 5 Absatz 3), wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils € 10,00 fällig. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

  7. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. fehlende Einzugsermächtigung von einem Giro oder Kreditkartenkonto) ist AdvoGarant berechtigt, zur Sicherung ihrer Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessenen Kaution bis zum Dreifachen des zu erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die Kaution auf Verlangen des Kunden unverzüglich zurückgezahlt.

§ 5 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts

  1. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten.

  2. AdvoGarant verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu prüfen und per E-mail Stellung zu nehmen. Verlangt der Kunde eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt AdvoGarant dem Kunden eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann.

  3. Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit (§ 4 Absatz 6) des Leistungsentgelts, solange AdvoGarant die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Kunden insbesondere nicht, die Rücklastschrift bereits eingezogener Beträge zu veranlassen.

  4. Erkennt AdvoGarant die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem Kunden die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich durch Überweisung auf sein Konto zurückerstattet.

  5. Erkennt AdvoGarant die Einwendungen nicht an, so steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten gerügt hat.

§ 6 Haftung

  1. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt ein Mangel auf, so ist dieser der AdvoGarant unverzüglich nach Erhalt des Diktats unter genauer Angabe der einzelnen Beanstandungen mitzuteilen und nachvollziehbar zu erklären. Auf § 3 Absatz 10 und § 6 Absatz 7 wird hingewiesen.

  2. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Sollte aus zeitlichen Gründen (z.B. wegen Einhaltung einer Frist des Kunden gegenüber Dritten), die der Kunde genau und nachvollziehbar darzulegen hat, eine Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht mehr möglich sein, kann der Kunde nur eine Minderung des Preises verlangen.

  3. AdvoGarant haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn AdvoGarant oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der AdvoGarant auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag von € 1.000,00 begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet AdvoGarant auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

  4. Die Haftung von AdvoGarant für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Kunden bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der AdvoGarant beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 3 Absatz 10) nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als dem in § 10 Absatz 4 genannten Kommunikationsweg übermittelt hat.

  5. Die Haftung der AdvoGarant für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere von Internet, Telekommunikationsdiensteanbietern wie die Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen – oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ausgeschlossen, sofern AdvoGarant nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Insbesondere haftet AdvoGarant nicht für Verzögerungen bei der Übermittlung von Diktaten oder Mitteilungen (z.B. SMS) infolge eines (Mit-)Verschuldens des Kunden.

  6. AdvoGarant übernimmt keine Gewähr dafür, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter - beispielsweise durch Stromausfall – an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen. AdvoGarant haftet nur für die –soweit möglich- ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Kunden, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens AdvoGarant beruhen.

  7. Unwesentliche Mängel (z.B. versehentlich unterschlagene Buchstaben; Rechtschreibfehler, Formatierungen, offensichtliche Zahlendreher) können vom Kunde nicht gerügt werden und sind aufgrund des geringen Zeit- und Arbeitsaufwands von diesem selbst zu korrigieren. Ansonsten gilt für nachträgliche Korrekturen § 4 Absatz 2. Ist der Kunde der Auffassung, dass es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, hat er dies AdvoGarant unverzüglich mitzuteilen. Mängel, die nicht mehr als 5 % der Anschläge der Word-Datei betreffen, beeinträchtigen vereinbarungsgemäß die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht.

§ 7 Ablehnung von Aufträgen

  1. AdvoGarant ist berechtigt, Aufträge auch nach Erteilung einer Auftragsbestätigung zurückzuweisen und die Bearbeitung abzulehnen, falls sich zu Beginn oder während der Bearbeitung zeigt, dass hier verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige, beleidigende, politisch radikale, ausländerfeindliche oder sonstige unzumutbare Texte erstellt werden sollen.

  2. Bei berechtigtem Abbruch der Bearbeitung nach Absatz 1 bleibt der Kunde zur Bezahlung der angefallenen Vergütung verpflichtet.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Kunde wird hiermit gemäss § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) davon unterrichtet, dass AdvoGarant personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.

  2. AdvoGarant ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen bemüht. Sie hat Mitarbeiter und Dritte, deren sie sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

  3. AdvoGarant ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen, soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

  4. AdvoGarant ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Kunde wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko hierdurch ausdrücklich hingewiesen. § 6 gilt entsprechend.

  5. Der Kunde und AdvoGarant sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

§ 9 Vertragspartner

AdvoGarant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung, die durch einseitige schriftliche oder elektronisch übermittelte Mitteilung erklärt wird, bereits jetzt mit der Maßgabe zu, dass AdvoGarant zum Ersatz eines dadurch evtl. entstehenden Schadens verpflichtet ist.

In diesem Fall gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen des AdvoGarant Schreibservice sowie die in der Preisliste vereinbarten Leistungsentgelte auch im Verhältnis zwischen dem AdvoGarant – Kunden zu dem eintretenden Drittdienstleister.

Soweit der Drittdienstleister die sich aus diesem Vertrag ergebenden Leistungen nicht (mehr) erbringt / erbringen kann, so ist AdvoGarant verpflichtet, den ursprünglichen Vertrag mit dem Kunden wieder aufleben zu lassen und die Leistungen (wieder) selbst zu erbringen, sobald der Kunde dies AdvoGarant schriftlich mitgeteilt hat.

§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Köln Erfüllungsort für Zahlung, Erbringung der Dienstleistung und Lieferung. Gerichtsstand ist Köln, soweit AdvoGarant hierauf nicht verzichtet. Hat der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin-Schöneberg. AdvoGarant ist jedoch auch berechtigt, das für den Kunde zuständige Wohnsitzgericht anzurufen.

  2. Für die Rechtsbeziehung zwischen der AdvoGarant und dem Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  4. Sämtliche Willenserklärungen beider Vertragsparteien, insbesondere auch Mitteilungen, Beanstandungen und sonstige Erklärungen, haben ausschließlich auf dem elektronischen Weg per e-mail zu erfolgen. Erklärungen in anderer Form, z.B. telefonisch, telefax, Postweg sind nur wirksam, wenn sie anschließend unverzüglich per e-mail bestätigt (wiederholt ) werden.


XII. Besonderheiten Telefonische Rechtsberatung (ab Mitte Oktober 2012)

Vorbemerkung

AdvoGarant vermittelt telefonische Beratungsanfragen an angeschlossene Rechtsanwälte und Sachverständige (Beratungspartner), ohne diese Beratungen selbst vorzunehmen.

Vertragsgegenstand / Vergütung

  1. AdvoGarant vermittelt diese Beratungsanfragen auf Basis eines speziellen Rufnummernsystems (Festnetz ohne 0900-Servicenummer)  an den regional nächstgelegenen Beratungspartner, der mit dem Anfragenden zunächst einen telefonischen Beratungstermin vereinbart, um dann in einem anschließenden, abrechnenbaren Telefonat die Beratung durchzuführen. Die Ermittlung des jeweils nächstgelegenen Beratungspartners erfolgt auf der Grundlage des vom Beratungssuchenden jeweils angegebenen Postleitzahlengebiets bzw. der angegebenen Stadt und legt dabei einen vom jeweiligen Technikanbieter festgelegten Ausgangspunkt zugrunde.

  2. Der Beratungspartner ist verpflichtet, die Beratung werktäglich innerhalb von 24 Stunden ab Bekanntgabe der Anfrage durchzuführen. Danach ist AdvoGarant berechtigt, die Anfrage anderweitig zu vergeben.

  3. AdvoGarant bewirbt die telefonische Beratung mittels der eigenen Homepage und der Internetportale von Marketingpartnern. Eine Bewerbung in anderen Medien ist vorgesehen, aber nicht verpflichtend. Seitens der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf spezielle Marketingpartner, da diese je nach vertraglicher Bindung wechseln können.

  4. Die Beratungspartner erhalten eine sekundengenau abgerechnete Vergütung. Die Höhe der Vergütung / Ausschüttungen richtet sich nach dem persönlich Vereinbarten. AdvoGarant rechnet über die Leistungen / Ausschüttungen vierteljährlich, jeweils einen Monat nach Ende des jeweiligen Quartals, ab, wobei eine Hinterlegung der Abrechnung im Kundenaccont bei AdvoGarant ausreicht.

  5. Die Teilnahmedauer beträgt ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einahltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird. Bei Kündigung der Teilnahme am Beraternetzwerk (Suchdienst)  endet die Teilnahmeberechtigung automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Suchdienst. Eine evtl. zeitanteilige Rückvergütung der Jahrespauschale kommt nicht in Betracht.


XIII. Schriftformerfordernis

Der Abschluss des Vertrages bedarf der Schriftform ebenso wie dessen Änderungen und / oder des Antrags vor und/oder bei Vertragsschluss. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vereinbaren die Parteien eine Änderung des Schriftformerfordernisses vor oder bei Vertragsschluss, so bedarf dieses ebenfalls der Schriftform.

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