AdvoGarant

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB (Beraternetzwerk)


AdvoGarant - Beraternetzwerk mit Suchservice

 

Vorbemerkung

AdvoGarant versteht sich als Expertennetzwerk mit Suchservice nach Rechts- und Patentanwälten, Steuer- und Rentenberatern, Notaren, Wirtschafts- und vereidigten Buchprüfern, Mediatoren und Sachverständigen aller Fachrichtungen, das sich vornehmlich im Internet darstellt.

Die Teilnehmer (Kunden) sind im Rahmen ihrer jeweiligen Standesordnung zur Kooperation und partnerschaftlichen Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und zur Übernahme von Korrespondenzmandaten angehalten.

Diese AGB gelten auch für alle weiteren und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit anderweitig nichts anderes vorrangig vereinbart wird.

I. Vertragsbeginn und -laufzeit

Die Teilnehmer sind an den Antrag einen Monat nach dessen Eingang bei AGS beziehungsweise deren Vertriebsbeauftragten gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrags. Der Antrag wird entweder durch schriftliche Bestätigung, durch Abbuchung des Teilnahmeentgelts vom angegebenen Konto des Teilnehmers oder durch Ausführung der beantragten Leistungen angenommen.

Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Tag der Antragsannahme und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

II. Vertragsgegenstand / Verfügbarkeit

  1. Eintragung der mitgeteilten Kundendaten in die Datenbank von AGS in dem von AGS angenommenen Umfang sowie Ausführung der im Antrag angegebenen Leistungen.

  2. Bekanntgabe des Teilnehmers in der Datenbank von AGS nach Datenfreigabe mittels unterzeichnetem und gegebenenfalls korrigiertem Datenkontrollblatt. AGS ist berechtigt, anstelle der vom Teilnehmer angegebenen Telefonnummer Servicenummern mit der Maßgabe zu veröffentlichen, dass diese zur angegebenen Telefonnummer durchrouten und im Falle besetzten Telefonanschlusses in ein Callcenter weiterleiten, welches die Kanzlei über den Gesprächsinhalt informiert. Entsprechendes gilt für Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten. AdvoGarant ist verpflichtet, seine Mitarbeiter der Verschwiegenheit gem.  Datenschutzrechts sowie der anwaltlichen Verschwiegenheit schriftlich zu unterwerfen. Entspechendes gilt für Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter.

  3. Bekanntmachung von AGS im Rahmen des rechtlich Zulässigen, vornehmlich im Internet, sowie gegebenenfalls auch (nicht verpflichtend) durch andere Maßnahmen.

  4. Seitens der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf spezielle Marketingpartner und / oder Marketingmaßnahmen, da diese je nach werbevertraglicher Bindung entfallen können.

  5. Bei Teilnahme am SuchservicePlus+ erfolgt ein ergänzender Eintrag in das Branchenbuch der klickTel AG (vgl. hierzu auch unten XVII Besonderheiten SuchservicePlus+)

  6. AGS erbringt sämtliche mit Vorstehendem verbundenen  Leistungen mit einer  Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5 % im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die Verfügbarkeit  berechnet sich wie folgt: Die Verfügbarkeit in Höhe von 98,5 % beträgt 8629 Stunden (98,5 % = (365x24h) – 1,5%= gerundet 8629 Stunden pro Jahr). Die nachfolgenden Ausfallzeiten werden für die  Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt:Ausfälle / Störungen aufgrund von Störungen an den Hausinstallationen (z.B. Inhouse-Verkabelung), Stromversorgungs-anlagen oder an Kundenausrüstungen.

  7. Die Bekanntgabe gem. Ziff. 2 erfolgt durch Angabe der entfernungsmäßig jeweils nächstpositionierten Kunden, bezogen auf einen vom jeweiligen Technikanbieter festgelegten Ausgangspunkt des jeweils angegebenen Postleitzahlengebiets bzw. angegebenen Stadt.

III. Regionale Exklusivität für Rechtsanwälte

  1. Je Rechts- beziehungsweise Fachgebiet und Amtsgerichtsbezirk kommt die Aufnahme von nur insgesamt vier Mitgliedern in die jeweilige Rechtsgebietsdatenbank in Betracht, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

  2. Soweit ein AG-Bezirk eine Zweigstelle unterhält, so gelten der Zweigstellenbezirk und der übrige AG-Bezirk als jeweils selbständige AG-Bezirke. Soweit Amtsgerichtsbezirke oder Haupt- und Zweigstellenbezirke zusammengelegt werden, so verdoppelt sich für den neu entstandenen Bezirk die Höchstteilnehmergrenze.

  3. Abweichend von Abs. 1 sind im Hinblick auf die unterschiedlichen Größen der Amtsgerichtsbezirke bei mehr als 400.000 Einwohnern (EW) auch fünffache, und mit über 900.000 EW sechsfache Fachgebietsbelegungen zulässig, jedoch nicht zwingend.

    Für Hamburg, Berlin und München gilt eine Höchstbelegungsgrenze von 12 Teilnehmern / Rechts- beziehungsweise Fachgebiet.

IV. Pflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer hat

  1. das ihm übermittelte Datenkontrollblatt nach Sichtung und gegebenenfalls Eintragung eventueller Korrekturen unterzeichnet zurückzusenden. Ohne Rücksendung besteht seitens AdvoGarant keine Verpflichtung, die Daten im Internet zu veröffentlichen.

  2. seine Interneteinträge bei www.advogarant.de zu Beginn des Vertragsverhältnisses sowie in ¼-jährlichem Turnus auf Präsenz, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich unter nachvollziehbarer Angabe der Beanstandung schriftlich abzumahnen. Diesbezügliche Obliegenheitsverletzungen führen zum Ausschluss von Minderungs- und / oder sonstigen Gegenrechten einschließlich des Rechts zur außerordentlichen Kündigung. AdvoGarant steht je Beanstandung das mindestens zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.

  3. AdvoGarant jede Änderung seines Namens, seiner Firma und seiner Adresse, seiner Rechnungsanschrift und seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen, letzteres jedoch nur, soweit Lastschrifteinzug erteilt wurde.

  4. den ihm im Online-Kundenbereich persönlich eingerichteten Post-Account zweimal monatlich auf Posteingang zu sichten, in jedem Fall aber am letzten Werktag eines jeden Monats.

  5. einen eMail-Account zu unterhalten und diesen zweimal monatlich auf Posteingang zu sichten, in jedem Fall aber am letzten Werktag eines jeden Monats. Soweit der Teilnehmer über keinen eigenen eMail-Account verfügt, so stellt ihm AdvoGarant einen solchen für die Dauer des Vertragsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung.

  6. von AdvoGarant im Internet zu veröffentlichende Angaben über seine berufliche Zulassung, Ausrichtung und Spezialisierung(en) zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Beanstandungen wahrheitsgemäß vorzunehmen. Er stellt AdvoGarant von evtl. Schäden frei, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergeben.

V. Rechte der Teilnehmer

  1. Verwendung des Markenzeichens AdvoGarant auf allen Drucksachen sowie im Internet.

  2. Ablehnung des Kunden von ihm durch AdvoGarant angetragenen Mandate, soweit sachbezogene Gründe dies rechtfertigen (Standesrecht / Interessenskollisionen und ähnliches).

  3. Teilnahme an allen Services der AGS im Rahmen des vertraglich Vereinbarten (Vertragsgegenstand).

  4. Inanspruchnahme aller kostenfreien Services für die Dauer der Leistungsbereitstellung, ohne dass diese Vertragsgegenstand sind.

  5. Kostenfreie Teilnahme an der AdvoGarant - Online- und Hotlineberatung, sofern dies vor, beziehungsweise bei Vertragsschluss vereinbart wurde und solange diese Angebote vorgehalten werden. Ein Anspruch auf kostenfreie Teilnahme im Nachhinein besteht nach Maßgabe des Vorstehenden nur bei Anerkennung gesondert zu vereinbarender Nutzungsbedingungen.

  6. Nachweis zu führen, dass in Bezug auf vor- oder nachgenannte Pauschalen ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die jeweils betroffene Pauschale ist.

VI. Veröffentlichungen / Public Relation bzw. Redaktionsmarketing

Soweit die Kanzlei über AdvoGarant eigene Beiträge veröffentlicht, so findet in fachlicher Hinsicht eine Zensur nicht statt.

Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht nur, soweit hierfür ein Entgelt vereinbart ist. AdvoGarant ist berechtigt, eingereichte Texte redaktionell zu überarbeiten. Änderungen bedürfen vor Veröffentlichung der Zustimmung des Autors, die dieser bereits jetzt mit der Ausnahme erteilt, dass der Autor auf die an ihn abgesandte Zustimmungsanfrage (via Mail, Fax oder Post) nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Absendung reagiert hat.

Die Publikationen müssen allgemein verständlich gehalten sein und einen inhaltlich in sich selbst abgeschlossenen Fachbeitrag enthalten, dürfen im Text selbst keinen Hinweis auf den Autor oder eigene Leistungen des Autors beinhalten, nicht gegen die guten Sitten verstoßen und dürfen keine Waren, Dienstleistungen, Spiele u.ä. anbieten. Länge: 3.500 Zeichen +/- 10% ; bei längeren Beiträgen muss eine Aufteilung in abgeschlossene Abschnitte von ca. 3.500 Zeichen +/- 10% gegeben sein. Die Überschrift darf nur aus einem Schlagwort / Begriff bestehen und der nachfolgende 1. Satz muss die Problematik erläutern bzw. dazu hinführen (max. 150 Zeichen). Insgesamt wird anempfohlen, möglichst nachfolgende Fragen aufzuwerfen und zu beantworten: Was? Wer? Wie? Wann? Wo?

Ein Anspruch auf wiederholte Veröffentlichung, Verbreitung und sonst öffentliche Zugänglichmachung ein und desselben Beitrags besteht nur, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Nicht in Anspruch genommene Veröffentlichungsrechte berechtigen nicht zur Minderung / Zurückbehaltung des Entgelts oder zu sonstigen Gegenrechten.

Der Kunde räumt AdvoGarant das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von ihm übermittelten Manuskripte im Internet, in e-Newslettern sowie in Printmedien zu verwerten. Diese Rechtegewährung umfaßt sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den Manuskripten sowie das Recht, diese Rechte gegen Entgelt auf Dritte zu übertragen.

Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Gebührenansprüchen aus der Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte.

AdvoGarant wird den Kunden in den gebuchten Redaktionsdienstleistungen als Urheber der Fachbeiträge nennen. Bei einer Verwertung der Manuskripte außerhalb der gebuchten Leistungen verzichtet der Kunde auf eine namentliche Nennung als Autor des Beitrags.

AdvoGarant kann die eingeräumten Rechte an den Beiträgen vollständig oder teilweise, auch ausschließlich, auf Dritte übertragen.

AdvoGarant ist im Interesse der SEO (SearchEngine-Optimierung) berechtigt, die in dem jeweiligen Beitrag enthaltenen Begriffe zu verschlagworten, dies durch Unterstreichungen kenntlich zu machen und zu anderen Begriffen zu verlinken.


VII. Vertragspartner

Bei Personengesellschaften erfolgt der Ein- und Austritt nur einheitlich in der Gesamtheit der Gesellschafter. Willenserklärungen sind von allen Beteiligten gegenüber allen Beteiligten abzugeben. AGS kann Ausnahmen zulassen. Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner.

VIII. Fälligkeiten / Preise / Zahlungsverkehr

  1. Sämtliche Entgelte sind nach Rechnungsstellung jeweils am Vertrags(jahres)beginn als Gesamtjahresbetrag im Voraus fällig.

  2. Die Rechnungen werden dem Kunden - soweit dies eingerichtet ist - online in dem nur für ihn zugänglichen Account im Kundenbereich von www.advogarant.de bereitgestellt. Die Dokumente sind im PDF-Format zum Download verfügbar. Der Kunde wird über den Rechnungszugang im Kundenbereich der AGS via E-Mail hilfsweise Telefax informiert, ohne dass dies im Hinblick auf Abschnitt IV. Abs. 4 fälligkeitsbegründende Zahlungsvoraussetzung ist, siehe auch XV. Kommunikation. AdvoGarant lässt dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch gegen Zahlung von 2,00 Euro pro Rechnung per Post zukommen, jedoch erst nach Einrichtung des vorgenannten Accounts.

  3. Der Teilnehmer hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, AdvoGarant eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen, zu deren Inanspruchnahme AdvoGarant nicht verpflichtet ist. Soweit AdvoGarant von einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung keinen Gebrauch macht, so erfolgt in der Rechnung eine Zahlungsaufforderung unter Angabe der Bankverbindung. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftseinzugsverfahren ist AdvoGarant zur Erhebung einer Bearbeitungspauschale iHv. 15 € berechtigt.

  4. Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer auf das jeweils angegebene Konto vorzunehmen. Das Bezahlerfassungssystem der AdvoGarant ist bank- und buchungstechnisch automatisiert und kalkuliert, so dass Zahlungen ohne oder mit falscher / unleserlicher Kundennummer nicht ohne Zusatzaufwand verbucht werden können. Dies führt zu nicht im Preis kalkuliertem Verwaltungsaufwand. Dieser wird, ungeachtet weitergehenden Schadens, mit 5,00 Euro je Buchungsvorgang in Rechnung gestellt.

  5. Soweit dem Teilnehmer in Bezug auf sonstige Leistungen der AdvoGarant (z. B. Homepage) Vorzugskonditionen eingeräumt wurden, so enden diese mit Wirkung des Ausscheidens aus dem Netzwerk der AdvoGarant. Es gelten dann automatisch die in dem Antrag für sonstige Leistungen genannten, höheren Preise.

IX. Leistungsbeginn / Zahlungsverzug / Zurückbehaltung

  1. Die jeweiligen Leistungen von AdvoGarant beginnen 3 Werktage nach Zahlungseingang des jeweiligen ersten vollständigen Entgelts nebst Aufnahme- beziehungsweise Einrichtungsgebühr. Die Parteien können einen abweichenden Leistungsbeginn vereinbaren. Bei erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung ist Leistungsbeginn der Geldeinzug.

  2. Bei Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, trägt der Kunde die für AGS entstandenen Bankgebühren. AGS ist berechtigt, dem Kunden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro je Mahnung zu berechnen sowie Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen in Ansatz zu bringen.

  3. Im übrigen ist AGS berechtigt, die Daten des Teilnehmers bis zur Zahlung des geschuldeten Betrages ohne gesonderte Ankündigung zu sperren, falls die vollzogene Lastschrift rückbelastet beziehungsweise widerrufen wurde. Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Zahlungspflicht.

  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von AGS wegen Zahlungsverzug des Teilnehmers bleiben unberührt.

X. Haftung

1.  AGSt haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

2.   Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AGS im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

3.  Gerät  AdvoGarant durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist AdvoGarant ihre Leistung unmöglich geworden oder hat AdvoGarant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von AdvoGarant für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.

4.  Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von AdvoGarant ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für nich von diesen AGB erfasste Störungen, die durch Inkompatibilität der auf dem Kundensystem vorhandenen Komponenten mit der Hard- und Software verursacht werden und für  Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Insbesondere übernimmt AGS keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit des Internet

5.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.  Soweit die Haftung von AdvoGarant nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AdvoGarant.

XI. Browserkompatibilität

Bei älteren Web-Browsern kann es vorkommen, dass diese Funktionen auf unserer Website nicht richtig ausführen. Wir empfehlen den Benutzern solcher älterer Web-Browser, ein Update Ihrer Programme durchführen zu lassen. Schwierigkeiten mit der Browserkompatibiltät berechtigen nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund oder zur Preisminderung. Sie berühren nicht die Vertragsgrundlage.

XII. Fristlose Kündigung / Minderung / Geschäftsgrundlage / Leistungseinschränkungen / Marketingpartner

  1. Bei Ausfall der Website von AGS oder des Internet bis zu 1,5% (s.o. unter II. 6) sind Minderungs- und/oder Kündigungsrechte ausgeschlossen. Weitergehender Ausfall rechtfertigt nur zu zeitanteiliger Minderung, nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt, es sei denn, AGS fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Entsprechendes gilt für den mit der Homepage verbundenen Mailservice

  2. Das Ausscheiden von Marketingpartnern berechtigt nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde und die Parteien vereinbaren, dass dies auch nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrags berührt.

  3. Soweit AGS zugesagte Zusatzdienste wie Onlineberatung, Onlinemahnbescheid, Anwaltshotlines usw. einstellt, so berechtigt dies zur Minderung des mit diesem Dienst verbundenen Kosten, nicht aber zur Kündigung des Gesamtvertrages. Soweit diese Dienste im Vertrag kostenfrei enthalten sind, so berechtigt dies je betroffenem Zusatzdienst zu einer Minderung in Höhe von 10 Prozent des Jahresentgelts; weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.

  4. Soweit einzelne Services, die nicht “Vertragsgegenstand” im Sinne des obigen Abschnitts II. sind, kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, so entfallen im Hinblick auf die Kostenfreiheit jegliche Erfüllungs-, Minderungs-, Erstattungs- oder Kündigungsrechte, es sei denn, es sei etwas anderes schriftlich vereinbart.

  5. Soweit AGS vertraglich nicht vereinbarte Zusatzdienstleistungen (zum Beispiel Rabatte bei Kooperationspartnern) einstellt, so berührt dies weder die Vertragsgrundlage noch die Zahlungspflichten, berechtigt insbesondere nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung des Entgeltes.

  6. AGS ist zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug ab einschließlich der 6. Woche nach Fälligkeit der Rechnung oder bei unzutreffenden Angaben über die Berufszulassung oder deren Bezeichnung berechtigt. In diesem Fall steht AdvoGarant ein entgehender Umsatz als Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts ohne MwSt. zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass AdvoGarant kein oder nur ein niedriger Schaden entstanden ist.

  7. Im Interesse der Qualitätssicherung ist AGS zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und sofortigen Sperrung der Kundendaten berechtigt, sofern sich wiederholt Mandanten der Kunden bei AGS über die Qualität der Mandatsbetreuung beschwert haben. In diesem Fall ist AGS verpflichtet, die bis zum nächstmöglichen Vertragsende gezahlten, jedoch nicht verbrauchten Entgelte für die Teilnahme am Beraternetzwerk zeitanteilig zurück zu erstatten.

XIII. Besonderheiten im Hinblick auf geplante Kooperationen

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Berechtigung der Belegung der angemeldeten Rechtsgebiete als Experte beziehungsweise Spezialist oder (ehemals) Tätigkeitsschwerpunkte durch eine anwaltliche Versicherung wie folgt nachzuweisen:

  1. Arbeits-, Erb-, Familien-, Miet- und Pacht- (einschließlich Nachbarrecht), Sozial-, Steuer-, Straf- und Steuerstraf-, Straßen- und Verkehrs- (ZivilR), Verkehrs- und Owi- (StrafR), Wohnungseigentums- und Zivilrecht allg. bei Nachweis von 30 Vorgängen / Rechtsgebiet.

  2. Amtshaftungs-, Computer-, Franchise-, Leasing-, Makler-, Produkthaftungs-, Reise-, Versicherungs- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Haftungsrecht der freien Berufe bei Nachweis von 20 Vorgängen / Rechtsgebiet.

  3. Bei den bisher nicht genannten Rechtsgebieten beschränkt sich die Anforderung auf 10 nachzuweisende Vorgänge.

Die Erklärung wird als Vordruck zur Verfügung gestellt. In Fachanwaltsgebieten reicht die Übersendung der Fachanwaltsurkunde.

XIV. Datenschutz

  1. AdvoGarant erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar zum Nachweis der vermittelten Kontakte. Mandatsrelevante Daten werden gesperrt und nach Abrechnung / Bearbeitung gelöscht. Hierauf weist AdvoGarant ausdrücklich gemäß §33 BDSG hin.

  2. Im Rahmen der Registrierung werden von AdvoGarant personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Hierzu zählen unter anderem Informationen über Kontaktaufnahmen, Interessen und Kundenverhalten. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt zu keiner Zeit.

  3. AdvoGarant ist berechtigt, anonymisierte Kundeninformationen Dritten - darunter Anzeigekunden - für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von AdvoGarant ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennung sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.

  4. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus gespeichert bleiben.

XV. Kommunikation / Information

Als internetbasiertes Unternehmen erfolgt die Kommunikation zum Kunden möglichst ausschließlich über den persönlichen Post-Account des Kunden im Online-Kundenbereich von AdvoGarant, hilfsweise via E-Mail oder Telefax. Der Kunde ist verpflichtet, seinen persönlichen Post-Account sowie seinen eMail-Account zweimal monatlich auf Posteingang zu sichten, in jedem Fall aber am letzten Werktag eines jeden Monats.

AdvoGarant wird den Kunden im Rahmen des technisch Möglichen und rechtlich Zulässigen über vermittelte Kontakte informieren.

XVI. Schriftform / Eindeutigkeit der Kündigung

Der Abschluss des Vertrages bedarf der Schriftform ebenso wie dessen Änderungen und / oder des Antrags vor und / oder bei Vertragsschluss. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vereinbaren die Parteien eine Änderung des Schriftformerfordernisses vor oder bei Vertragsschluss, so bedarf dieses ebenfalls der Schriftform.

Soweit der Teilnehmer über die Teilnahme am Beraternetzwerk hinaus mit der AdvoGarant die Inanspruchnahme weiterer, entgeltlicher Leistungen (z. B. Homepage) vereinbart hat, bedarf es im Falle einer Kündigung der Klarstellung, auf welchen der Verträge sich die Kündigung erstreckt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Auslegung: Ohne Angabe des gekündigten Vertrages erstreckt sich die Kündigung ausschließlch auf die Teilnahme am Beraternetzwerk, es sei denn, die Kündigung verhält sich über “Verträge” bzw. “alle / sonstigen Verträge”.

XVII. Besonderheiten SuchservicePlus+

Vorbemerkung

Der von AdvoGarant als SuchservicePlus+ angebotene BranchenEintrag bei klickTel gem. “Vertragsgegenstand” zu Vorzugskonditionen beruht auf einer Kooperation mit der Firma klickTel AG. Bei Beendigung der Kooperation erlöschen die mit Vorzugskonditionen ausgestatteten Verträge automatisch.

Vertragsgegenstand / Vergütung

  1. Gegenstand des SuchservicePlus+ ist ein adaptierter BranchenEintrag in den klickTel Medien gem. veröffentlichten Mustern. Je nach ausgewählter Berufsgruppe werden 35 auf Anwälte , 14 auf Steuerberater und 14 auf Sachverständigen bezogene Suchbegriffe für die klickTel-Suche vorgehalten. AdvoGarant ist berechtigt, diese Suchbegriffe im Interesse der Suchoptimierung auszutauschen.

  2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Jahresbetrag zzgl. MWSt. und ist zum Vertragsbeginn bzw. zum jeweiligen Beginn des folgenden Vertragsjahres vorfällig zahlbar.


Vertragslaufzeit / Kündigung / Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadenersatz / Kündigungsausschluss und Geschäftsgrundlage

  1. Der Vertrag zwischen AdvoGarant und dem Kunden hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

  2. Unabhängig vom Vorstehenden endet der mit dem Kunden bestehende Vertrag vorzeitig automatisch mit Beendigung der Kooperation mit klickTel. AdvoGarant hat den Kunden über eine Beendigung der Kooperation schriftlich zu informieren. Sofern die mit dem Kunden vereinbarte bzw. eingetretene weitere Vertragslaufzeit die Laufzeit der Kooperation mit klickTel überschreitet, so sind dem Kunden im Hinblick auf die vorzeitige Vertragsbeendigung bereits bezahlte und nicht verbrauchte Beiträge zeitanteilig zu erstatten, ohne dass es einer Aufforderung bedarf.

  3. Bei vorzeitiger Beendigung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses aufgrund Beendigung der mit klickTel bestehenden Kooperation sind kundenseits Schadenersatz- und / oder sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens AdvoGarant.

  4. Im Hinblick auf die Teilnahme am SuchservicePlus+ als zusätzlich gebuchte Leistung vereinbaren die Parteien, dass die Beendigung des Zusatzvertrags „SuchservicePlus+“ die Geschäftsgrundlage des Vertrags im Übrigen nicht berührt und ein außerordentliches Kündigungsrecht des verbleibenden Vertrags ausschließt. Vorstehendes gilt nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens AdvoGarant.